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Ohne triftigen Grund unterwegs
München · Verstöße an Bahnhöfen
Die Streifen der Bundespolizei registrierten ein deutliches Ansteigen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an Bahnhöfen. Symbolbild: Bundespolizei
München · Im Gegensatz zur Vorwoche registrierten die Streifen der Bundespolizei am Samstag, 4. April, ein deutliches Ansteigen von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz an Münchner Bahnhöfen.
Bei zahlreichen Kontrollen an Bahnhöfen und Haltepunkten in der Landeshauptstadt wurden die Kontrollierten auch stets nach dem Grund ihres Aufenthaltes gefragt. In fünf Fällen am Ostbahnhof und dreimal am Hauptbahnhof reichten mündliche Ermahnungen nicht mehr aus. Acht Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz wurden beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat der Stadt München angezeigt.
In einigen Fällen wurde der Abstand von Personen zueinander nicht eingehalten, in anderen gab es Verstöße gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen.
Die Münchner Bundespolizei bittet dringend darum, Bahnhöfe und Haltepunkte nur zu betreten, und auch Züge und S-Bahnen nur zu benutzen, sofern dafür triftige Gründe vorhanden sind.
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