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Gutes Wetter führt zu mehr Verstößen
München · Sonnen auf Decken verboten
Auch am Wochenende waren bei bestem Frühlingswetter einige Münchner in den Parks. Foto dm
Im Zeitraum von Sonntag, 05.04.2020, 06:00 Uhr, bis Montag, 06.04.2020, 06:00 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Knapp über 10.000 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 277 Verstöße angezeigt, von denen 272 die Ausgangsbeschränkung betrafen.
Zu beachten ist vor allem der Umstand, dass speziell am Sonntag, ab Mittag, eine erhebliche Steigerung von Personen, die im Freien unterwegs waren, festgestellt wurde. Dies hat zum einen zu einer deutlichen Zunahme von Anrufen zu diesem Thema beim Notruf geführt als auch die im Dienst befindlichen zusätzlichen Einsatzkräfte erheblich gefordert, da durch diese Beamten eine erhebliche Anzahl von Verstößen insbesondere durch das Sonnen auf Decken, zusammenstehende Gruppen oder andere ähnliche Verstöße registriert wurden. Letztendlich wurden im Tagesvergleich über 3.700 Verstöße festgestellt. Ursächlich waren hier wohl vor allem der Sonntag als arbeitsfreier Tag und die sonnige und milde Witterung. Am Samstagabend, 04.04.2020 wurde über die Einsatzzentrale bekannt, dass in einem Gewerbeobjekt in Ismaning eine angebliche Shishaparty stattfinden würde. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass immer wieder Personen das betreffende Anwesen betraten oder auch verließen. Die Türe wurde immer nur auf Klopfzeichen hin geöffnet. Da sich im weiteren Verlauf die Anzeichen verdichteten, dass durch den Personenkreis nicht nur ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzt begangen wird, sondern hier auch illegales Glücksspiel veranstaltet wird, wurde die Örtlichkeit nun durch hinzugezogene weitere Polizeibeamte schlagartig besetzt. Letztendlich konnten neun Personen angetroffen werden, die hier wohl diversen Glücksspielen nachgingen. Diesbezüglich wird allerdings noch von der Münchner Kriminalpolizei ermittelt. Entsprechende Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erwarten die angetroffenen Personen jedoch in jedem Fall.
Artikel vom 06.04.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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