Einige Verstöße festgestellt

München · Polizei kontrolliert Einhaltung der Ausgangsbeschränkung

Einige Unbelehrbare feierten trotz der allgemeinen Kontakteinschränkungen trotzdem. Foto: CC0

Einige Unbelehrbare feierten trotz der allgemeinen Kontakteinschränkungen trotzdem. Foto: CC0

München · Im Zeitraum vom Dienstag- bis Mittwochfrüh (25. März) gab es mehrere Einsätze und Kontrollen in der Stadt und im Landkreis München, um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügungen zu überprüfen. Über 6.400 Überprüfungen wurden in dem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden über 290 Verstöße festgestellt.

In 137 Fällen mussten Verantwortliche wegen dieser Verstöße angezeigt werden. Davon betrafen 121 die Ausgangsbeschränkung.

Am Dienstag, 24. März, gegen 23.35 Uhr, alarmierte ein Zeuge den Polizeinotruf 110 und teilte mit, dass in einem Haus in der Landwehrstraße in der Ludwigsvorstadt eine Party stattfinden würde. Eine Streife der Polizeiinspektion 14 (Westend) konnte dort eine Wohnung lokalisieren, in der sich sechs Personen aufhielten. Sie hörten laute Musik und konsumierten alkoholische Getränke. Zwei dieser Personen (ein 22-Jähriger und eine 22- Jährige) waren dort wohnhaft. Die anderen vier Personen (im Alter von 20 bis 30 Jahren) waren dort zu Besuch. Ihnen wurden Platzverweise erteilt. Alle sechs in der Wohnung Anwesenden wurden wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Bei der 20-Jährigen wurden zudem Betäubungsmittel aufgefunden. Sie wurde wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung wurden alle Personen vor Ort wieder entlassen.

Am Dienstag, 24. März, gegen 22.00 Uhr, teilte ein Mitteiler dem Polizeinotruf 110 mit, dass in einem Haus in der Emanuelstraße in Schwabing eine Party mit lauter Musik stattfinden würde. Zwei Streifen der Polizeiinspektion 13 (Schwabing) fuhren zu der Örtlichkeit und trafen in einer Wohnung zwei Frauen (22 und 45 Jahre) an. Beide Frauen wohnten in dem Anwesen, jedoch war die 22-Jährige aus einer anderen Wohnung. Sie waren nicht verwandt und wollten sich nur besuchen. Beide wurden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Dazu bemerkten die Beamten einen starken Marihuana-Geruch in der Wohnung. Bei beiden Frauen wurden geringe Mengen von Marihuana aufgefunden. Beide wurden wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung wurden alle wieder entlassen.

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