Stichwahl am Sonntag: Jetzt gilt es

Was es zur Briefwahl zu beachten gilt: Sonderbriefkästen kommen

Da waren es nur noch Zwei: Am Sonntag entscheiden die Münchner darüber, wer ihr neuer Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin werden soll. Foto: ara

Da waren es nur noch Zwei: Am Sonntag entscheiden die Münchner darüber, wer ihr neuer Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin werden soll. Foto: ara

München · Wer wird die nächsten sechs Jahre im Münchner Rathaus regieren, darüber entscheiden am Sonntag, 29. März, rund 1,1 Millionen Münchner. Zur Wahl stehen der amtierende Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), der 47,9 Prozent der Stimmen holte und die CSU-Kandidatin Kristina Frank , die 21,3 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte.

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Erstmalig in der Geschichte Münchens findet eine Wahl komplett als Briefwahl statt. Eine logistische Meisterleistung wird da von den Rathausmitarbeitern vollbracht: Alle Wahlberechtigte müssen mit den entsprechenden Unterlagen versorgt sein. Kreisverwaltungsreferent und Wahlleiter Dr. Thomas Böhle spricht von einer großen logistischen Herausforderung.

Die Briefwahlunterlagen werden aufgrund der hohen Anzahl in mehreren Wellen versendet.

Der Versand der ersten Welle mit rund 300.000 Briefen ist bereits angelaufen. Wer am Samstag, 28. März, noch nichts im Briefkasten hatte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im Kreisverwaltungsreferat abholen, dort kann auch gleich gewählt werden. Der genaue Ort und die genauen Öffnungszeiten werden noch bekanntgegeben.

Infos zur OB-Stichwahl und Corona

Was tun bei Corona-Quarantäne? Ist es einer wahlberechtigten Person auf Grund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder Corona-Quarantäne nicht möglich, nicht erhaltene Briefwahlunterlagen selbst abzuholen, können sie auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht muss jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, wieder dem Wahlamt vorliegen, damit sie im Rahmen der Briefwahl ausgezählt werden können.

Was ist noch hinsichtlich Wahllokalen zu beachten?
Alle 1,1 Millionen versendeten Briefwahlunterlagen enthalten einen personalisierten Wahlschein, auf dem auch die Möglichkeit der Wahl in einem Wahllokal erwähnt wird. Durch den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, dass die Stichwahl als reine Briefwahl durchzuführen ist, verliert dieser Hinweis seine Gültigkeit. Aus drucktechnischen Gründen ließ sich der Text auf den Wahlscheinen nicht mehr ändern. Diese Konsequenz wurde vom Innenministerium ausdrücklich in Kauf genommen.

Sonderbriefkästen wurden für die Wahl eingerichtet

Wann müssen die Wahlbriefe zurück im Wahlamt sein? Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 29. März, 18 Uhr, eingegangen sein. Entweder mit ausreichend Vorlauf kostenfrei mit dem rosa Versandumschlag per Post oder direkt durch Einwurf in einem der Sonderbriefkästen für die Stichwahl. Die Sonderbriefkästen stehen ab Freitag, 27. März, zur Verfügung und werden regelmäßig geleert. Die letzte Leerung findet am Sonntag, 29. März, 18 Uhr statt.

Sonderbriefkästen gibt es beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 oder 19, am Rathaus, Marienplatz, Höhe Fischbrunnen, bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33, bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486, bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56.

Es wird außerdem weitere Abgabemöglichkeiten geben.

Die Standorte der zusätzlichen Sonderbriefkästen werden noch mitgeteilt.

Am 29. März wird es ab 20.30 Uhr erste Hochrechnungen geben, mit einem endgültigen Endergebnis wird aber nicht vor Mitternacht gerechnet. Die Ergebnisse finden Sie ab Sonntagabend unter www.wochenanzeiger.de/2020

Artikel vom 24.03.2020
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