Alle wichtigen Infos rund um die Kommunalwahlen

Landkreis Erding · Am Sonntag, 15. März, stehen die Kommunalwahlen im Landkreis an. Große Spannung verspricht die Landratswahl. Denn der seit 2002 unangefochten regierende Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) bekommt mit dem Bockhorner Bürgermeister Hans Schreiner einen ernst zu nehmenden Gegenkandidaten.

15. März: Kommunalwahl 2020
Kommunalwahl 2020 - Kandidaten - Ergebnisse
Landkreis München und Umgebung: Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag, Oberbürgermeister, Stadtrat, Bezirksausschuss

Er tritt als Gemeinschaftskandidat von Freien Wählern, SPD und Grünen an. Rainer Forster von der AfD tritt ebenfalls um das höchste politische Amt im Landkreis an. Auch in den 26 Gemeinden wird gewählt. In der Kreisstadt Erding kommt es zu einer Neuauflage des OB-Duells von 2014: Zum zweiten Mal fordert Petra Bauernfeind (FW) Amtsinhaber Max Gotz (CSU) heraus. Für "Erding Jetzt" geht Thomas Schmidbauer ins Rennen, Alexander Gutwill für die SPD. In Dorfen kandidiert Heinz Grundner (CSU) für eine dritte Amtszeit. Die Sozialdemokraten nominierten Simone Jell-Huber als Bürgermeisterkandidatin.

Für die Überparteiliche Wählergemeinschaft kandidiert Sven Krage. Die Partei will Kalle Oefele als neuen Rathauschef sehen. In Taufkirchen-Vils gibt es heuer definitiv einen neuen Rathauschef. Bürgermeister Franz Hofstetter tritt aus Altersgründen nicht mehr an. Seine CSU schickt Stefan Haberl ins Rennen. Manfred Slawny wurde von den Sozialdemokraten nominiert. Außerdem werfen der AfDler Martin Huber und Korbinian Empl von den Freien Wählern ihren Hut in den Ring. Die aktuellen Ergebnisse finden Sie am 15. März ab ca. 19 Uhr übrigens auf unserer Themenseite Kommunalwahl unter www.wochenanzeiger.de/2020

Am Sonntag stehen neben dem Landrat und den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde auch der Gemeinderat und der Kreistag zur Wahl. Während man bei der Bürgermeister- und der Landratswahl nur je eine Stimme zu vergeben hat, stehen dem Wähler bei Gemeinde- und Kreistag so viele Stimmen zur Verfügung, wie es Plätze zu vergeben gibt. Bei den Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen gewinnt der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann. Schafft keiner der Kandidaten die 50-Prozenthürde, so kommt es am Sonntag, 29. März, zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Der Kreistag ist das wichtigste politische Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Größe des jeweiligen Kreistages richtet sich nach der Größe des jeweiligen Landkreises.

In Landkreisen, in denen weniger als 150.000 Menschen leben, zählt er lediglich 60 Kreisräte. So werden im Landkreis Erding am Sonntag 60 neue Kreisräte gewählt. Jeder Wähler hat, wie bereits erwähnt, so viele Stimmen wie es Kreisräte gibt. Hier besteht die Möglichkeit eine ganze Liste zu wählen, oder aber einzelnen Personen mehrere Stimmen (maximal drei!) zu geben, das nennt man dann KUMULIEREN. Der Wähler kann seine Stimmen auch über mehrere Listen hin verteilen, das nennt man dann PANASCHIEREN. Gibt man einem Kandidaten mehr als drei Stimmen ist der Wahlzettel ungültig. Das gilt auch dann, wenn man mehr Stimmen auf dem Wahlzettel ankreuzt, als einem zur Verfügung stehen.

Die Kreisräte arbeiten übrigens ehrenamtlich und bekommen für ihre Tätigkeit wie auch Gemeinderäte eine Aufwandsentschädigung. Die Zahl der Gemeinderäte einer Gemeinde richtet sich ebenfalls nach der Größe der Gemeinde. Auch hier hat jeder Bürger, der wählen darf, so viele Stimmen wie es Plätze in dem Gremium gibt. 14 Gemeinderäte gibt es in Gemeinden, die zwischen 2.000 und 3.000 Bürgern zählen, 16 Gemeinderäte gibt es bei einer Einwohnerzahl zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern, 20 bei einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern, 24 Gemeinderäte gibt es für Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Bürgern, 30 Gemeinderäte werden gewählt, wenn die Einwohnerstärke zwischen 20.000 und 30.000 Personen liegt. Im Gegensatz zur Bundestags- oder Landtagswahl dürfen bei der Kommunalwahl nicht nur deutsche Staatsbürger wählen, sondern alle EU-Bürger, die über 18 Jahre alt sind und einen festen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. EU-Bürger dürfen aber nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden. Sie können als Kreis- oder Gemeinderat bei den Kommunalwahlen antreten.

Viele Briefwähler haben ihre Unterlagen wahrscheinlich bereits eingereicht. Was viele nicht wissen: Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 15. März. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 15. März ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich sechs Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. red

15. März: Kommunalwahl 2020
Kommunalwahl 2020 - Kandidaten - Ergebnisse
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Artikel vom 14.03.2020
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