Frist bis zum Dienstag, 31. März

Alte Tickets entweder verfahren oder ausbezahlen lassen

Wer noch alte Fahrkarten zuhause hat, sollte diese bis zum 31. März aufbrauchen oder sie sich im Kundencenter der MVG ausbezahlen lassen. Foto: MVV GmbH

Wer noch alte Fahrkarten zuhause hat, sollte diese bis zum 31. März aufbrauchen oder sie sich im Kundencenter der MVG ausbezahlen lassen. Foto: MVV GmbH

München/Landkreis · Noch bis zum 31. März können alte Fahrkarten, die vor dem letzten Fahrplan- und Tarifwechsel am 15. Dezember 2019 erworben wurden, ohne das sonst übliche Bearbeitungsentgelt von 2,00 Euro pro Vorgang erstattet werden.

Einige Fahrkarten wurden im Dezember automatisch umgestellt, andere behalten auch künftig ihre Gültigkeit und wieder andere können wie gewohnt aufgebraucht werden.

Ein Überblick: Die Umstellung von Abonnements und JobTickets ist mittlerweile abgeschlossen. Offene Fragen zu dieser Umstellung beantworten die beiden Abo-Center von MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) und Deutscher Bahn (DB). Abo-Kunden mit jährlicher Zahlung, deren Ticketpreis mit der Tarifreform günstiger wurde, haben von ihrem jeweiligen Abo-Center von MVG und DB eine anteilige Rückerstattung erhalten.

Diese entspricht der Preisdifferenz zwischen den bisherigen Zeitkartenringen und den neuen Tarifzonen pro Monat für die restliche Laufzeit ihres Abonnements. Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten und das U21-Angebot mit der bisherigen Streifenkarte wurden mit der Tarifumstellung im vergangenen Dezember ungültig. Diese nicht mehr gültigen Fahrkarten können bei den Kundencentern der MVG und der S-Bahn München in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder bis 31. März 2020 kostenlos erstattet werden.

Zu den Fahrkarten, die noch bis 31. März 2020 aufgebraucht werden können, gehören die Einzelfahrkarte Kind, die Einzelfahrkarte Kurzstrecke sowie die Kinder-Tageskarte Gesamtnetz. Diese Tickets können ab 1. April 2020 gegen ein Bearbeitungsentgelt von 2,00 Euro pro Vorgang bei den Kundencentern im MVV erstattet werden.

Auch eine Erstattung (Auszahlung des Geldes ohne Neukauf) ist bis 31. März für alle „alten“ Tickets kostenlos möglich. Danach wird ein Erstattungsentgelt von 2 Euro je Vorgang erhoben. Die Streifenkarte für Erwachsene und Kinder von 6 bis 14 Jahren, die im Preis mit 14 Euro stabil blieb, muss nach den neuen Stempelregeln genutzt werden, bleibt aber weiterhin gültig.

Für Erwachsene sind für die erste Tarifzone immer zwei Streifen und für jede weitere Zone ein weiterer Streifen zu entwerten; bei Kindern ist wie bisher ein Streifen je Fahrt für das gesamte Netz zu entwerten. Die Nutzung des U21-Angebots ist nur mit der gesonderten Streifenkarte U21 möglich. Sollten auf einer älteren Streifenkarte auf der Rückseite hiervon abweichende Angaben aufgedruckt sein, sind diese ungültig; wir bitten Fahrgäste, sich im Zweifel anhand der einschlägigen Auskunftsmedien über die Anzahl der benötigten Streifen zu informieren. Die Regelung für die Nutzung der Streifenkarte bei Kurzstrecken (Stempeln eines Streifens) ändert sich nicht.

Der Umtausch von Fahrkarten eines alten Tarifs (mit Preis in Euro) bleibt gegen Aufzahlung der Differenz zum aktuellen Tarif unbefristet weiterhin kostenlos möglich.

Artikel vom 16.03.2020
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