Gefährliche Körperverletzung

Taschenmesserattacke in der U-Bahn in Schwabing

Schwabing · Am Dienstag 03.03.2020, um 09:05 Uhr, fuhren ein 49-jähriger Münchner und ein 56-jähriger Münchner mit der U6 in Richtung Klinikum Großhadern. Hierbei führte der 56-Jährige seinen Hund an einer Leine mit. Ohne Vorankündigung griff der 49-Jährige an das Halsband des Hundes und ließ dieses trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Hundehalters nicht mehr los.

Nach Angaben des 56-Jährigen drehte der 49-Jährige zudem sein Handgelenk, wodurch der Hund mit dem Halsband gedrosselt wurde. Um dies zu unterbinden, versuchte der 56-Jährige den Handgriff am Halsband des Hundes zu lösen.

In der weiteren Folge stach der 49-Jährige mit einem mitgeführten Taschenmesser dem 56-Jährigen in den linken Oberarm. Durch das Eingreifen eines 28-jährigen Münchners, welcher den Tatverdächtigen von hinten umklammerte, konnten weitere Tätlichkeiten unterbunden werden. Insbesondere fiel durch dieses Eingreifen das Messer zu Boden. Über andere U-Bahninsassen wurden zudem Polizei und Rettungsdienst über den Notruf verständigt.

U-Bahn hielt an der Dietlindenstraße an

Nachdem die U-Bahn an der Haltestelle Dietlindenstraße angehalten hatte, verließen alle Fahrgäste bis auf den Tatverdächtigen die U-Bahn. Dieser ließ sich anschließend widerstandslos von den polizeilichen Erstzugriffskräften festnehmen.

Die Verletzungen des 56-Jährigen wurden in einem Münchner Krankenhaus ambulant versorgt. Umfangreiche kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Klärung des genauen Tatablaufs wurden vorerst seitens der Mordkommission geführt. In seiner Vernehmung räumte der Tatverdächtige den Messerstich in den Oberarm ein.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde der Sachverhalt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung bewertet, weshalb die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch das zuständige Kommissariat 24 (Körperverletzung) fortgeführt werden.

Ebenso ordnete die Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Begutachtung des Tatverdächtigen an. Ob seitens der Staatsanwaltschaft ein Antrag beim zuständigen Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haft- oder eines Unterbringungsbefehl gestellt wird, wird noch im Laufe des heutigen Tages entschieden werden.

Artikel vom 05.03.2020
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