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Maxvorstadt · Mieter aus Lenbachgärten müssen nicht weiterhin für Luxus aufkommen

Mieter Gerhard Hechavarria musst in Zukunft den teuren Wach- und Sicherheitsdienst nicht mehr bezahlen. Foto: Philipp Gülland/DMB Mieterverein München

Mieter Gerhard Hechavarria musst in Zukunft den teuren Wach- und Sicherheitsdienst nicht mehr bezahlen. Foto: Philipp Gülland/DMB Mieterverein München

Maxvorstadt · Hausmeister, Gärtner, 24-Stunden-Wach-und-Sicherheitsdienst: Das läppert sich. Die Nebenkosten in den Münchner Lenbachgärten sind sehr hoch. Doch in dem Luxusquartier zwischen Königs- und Karlsplatz leben nicht nur Menschen, die sich so etwas leisten können. Dort leben auch Menschen in sozial geförderten Wohnungen.

Einer von ihnen ist Gerhard Hechavarria. Mithilfe des Rechtsschutz über seine Mitgliedschaft im Mieterverein München hat er gegen die hohen Betriebskosten geklagt – und Recht bekommen. Den Wach- und Sicherheitsdienst muss er in Zukunft nicht mehr bezahlen. Die Abrechnungen müssen korrigiert und zu viel gezahlte Beiträge zurücküberwiesen werden. 1408,95 Euro plus Zinsen musste der Eigentümer an Gerhard Hechavarria laut Urteil alleine für die Jahre 2013 bis 2015 zurückbezahlen.

Im Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2019 heißt es, es handele sich im vorliegenden Fall „nicht um umlagefähige Betriebskosten.“ Nach der Überzeugung der Richter dient das Patrouillieren auf dem Gelände vor allem „dem Schutz des Eigentums des Vermieters sowie der Öffentlichkeit und weniger dem Schutz des Mieters.“

Rechtsanwältin Christine Panda, die Gerhard Hechavarria vor Gericht vertreten hat, freut sich: „Ein toller Erfolg. Es kann doch nicht sein, dass Mieter geförderter Wohnungen solch hohe Kosten für einen Wach- und Sicherheitsdienst haben.“ Der Mieterverein ist nach dem Rechtsspruch aktiv geworden und hat für alle Mitglieder, die in den Lenbachgärten mieten, die entsprechenden Rückzahlungen eingefordert. Bis Ende März will die Immobilien-Verwaltung diese nun für alle dortigen Mitglieder des Mietervereins für 2013 bis 2017 berechnen.

Zum Hintergrund: Bei Neubauprojekten muss in München seit 1994 das Instrument der „Sozialgerechten Bodennutzung“ angewandt werden. Es sieht vor, dass ein Teil des neu geschaffenen Wohnraums für sozial gebundenen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist, in Neubaugebieten eine soziale Mischung zu erhalten.

In den Lenbachgärten werden 30 Wohnungen nach dem EOF-Modell einkommensorientiert gefördert. 21 Wohnungen sind sozial gebunden nach dem München-Modell. Mit den hohen Nebenkosten finanzieren die Mieter jedoch den Luxus der oft abwesenden Eigentümer des Luxusquartiers mit. „Das Urteil ist ein Signal, seine Rechte auch gegenüber finanziell Bessergestellten zu vertreten. Wir als Mieterverein versuchen immer, dass möglichst viele unserer Mitglieder in den betroffenen Wohnquartieren von Urteilen profitieren, das ist hier gelungen“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München.

Der Mieterverein München e.V. berät aber nicht nur seine Mitglieder in Rechtsfragen. Er setzt sich auch in der Politik und Verwaltung dafür ein, dass die viel gerühmte „Münchner Mischung“ erhalten werden kann. Denn für den Mieterverein sollte es auch in München für Rentner, Familien, Angestellte, Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger bezahlbare Wohnungen geben.

Aktuell setzte er sich gemeinsam mit seinen Bündnispartner erfolgreich für das Volksbegehren #6JahreMietenstopp ein. Im Februar haben die Initiatoren die knapp 52.000 Unterschriften an das Kreisverwaltungsreferat zur Überprüfung übergeben. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun die nächsten Schritte sehr schnell gehen können. Wenn die Unterschriften überprüft sind, reichen wir sie beim Innenministerium ein. Das wird voraussichtlich Anfang März sein“, so Rastätter. Mehr unter mietenstopp.de

Artikel vom 04.03.2020
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