Zweckverband: Ismaning steigt aus

Haushalt der Stadt Garching enorm belastet

Ismaning und Garching hatten ein Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro für den Bau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums gemeinsam bei der Gemeinde Unterföhring in Anspruch genommen. Foto: Privat

Ismaning und Garching hatten ein Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro für den Bau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums gemeinsam bei der Gemeinde Unterföhring in Anspruch genommen. Foto: Privat

Garching/Ismaning · Die Gemeinde Ismaning ist – rückwirkend zum 31. Dezember 2019 – aus dem Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching b. München ausgetreten. Im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung über das Ausscheiden Ismanings haben sich die Zweckverbandsmitglieder auf einen erstattungsfähigen Betrag in Höhe von insgesamt 6,147 Millionen Euro geeinigt.

Dies entspricht dem in der Zweckverbandssatzung enthaltenen Rückzahlungsmodus für den Fall, dass ein Mitglied den Aufwand eines weiteren Gymnasiums übernimmt. Für Ismaning trifft dies inzwischen zu.

Zahlung von knapper Million an die Gemeinde Ismaning

Durch die rückwirkende Erhöhung der Übernahme für die förderfähigen Kosten von bisher 30 auf 70 Prozent durch den Landkreis sowie durch die Kostenübernahme der Containerschule hat Ismaning einen Großteil des Rückzahlungsbetrages bereits erhalten. Somit steht noch eine Zahlung von 840.569,08 Euro an die Gemeinde Ismaning aus, die die beiden Zweckverbandsmitglieder Garching und Unterföhring zu leisten haben. Dies geschieht mittels eines Aufteilungsschlüssels, der sich nach der Schülerzahl zum 01.10.2019 bemisst.

Der Austritt Ismanings belastet den Haushalt der Stadt Garching in den kommenden Jahren erheblich, da Garching zusätzlich ein Darlehen an Unterföhring zurückzahlen muss: Ismaning und Garching hatten dieses Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro seinerzeit für den Bau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums gemeinsam bei der Gemeinde Unterföhring in Anspruch genommen. Nun hat die Stadt Garching den Betrag in zwei Raten in den Jahren 2022 und 2023 zurückzuzahlen.

Artikel vom 19.02.2020
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