Mehr Selbstbestimmung

Kirchseeon · Studie untersucht vorausschauende Behandlungsplanung

Cornelia Alheid stellt am 27. Januar die Studie bei einem öffentlichen Treffen der Alzheimer Gesellschaft im Kirchseeoner AWO-Seniorenzentrum vor.  Foto: Ina Berwanger

Cornelia Alheid stellt am 27. Januar die Studie bei einem öffentlichen Treffen der Alzheimer Gesellschaft im Kirchseeoner AWO-Seniorenzentrum vor. Foto: Ina Berwanger

Kirchseeon · Werden Bewohner von Pflegeeinrichtungen in einer gesundheitlichen Krise gemäß ihrer Wünsche versorgt, wenn diese im Voraus bei einer Behandlungsplanung festgehalten wurden? Diese Frage steht im Zentrum einer im März im Landkreis Ebersberg beginnenden Studie. Sie stellt Cornelia Alheid vom Studien-Team am Montag, 27. Januar, ab 18.30 Uhr, bei einem öffentlichen Treffen der Alzheimer Gesellschaft Landkreis Ebersberg im Kirchseeoner AWO-Seniorenzentrum „Gertrud-Breyer-Haus“ vor.

Die Palliativ Care Fachkraft im Zentrum für Ambulante Hospiz- und Palliativ Versorgung der Caritas-Dienste Landkreis München gehört mit Prof. Berend Feddersen und Dr. Michaela Schunk vom Klinikum der Universität München zum regionalen Team der BEVOR-Studie. "BEVOR" steht für: Patienten-relevante Auswirkungen von Behandlung im Voraus planen, üblicherweise auch als "Advance Care Planning" bezeichnet. Eines der vier Studienzentren des vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses über drei Jahre geförderten wissenschaftlichen Forschungsprojektes ist München. „Der Landkreis Ebersberg eignet sich aufgrund seiner Größe und Versorgungsstrukturen perfekt für diese Studie“, erklärt Cornelia Alheid. Die BEVOR-Studie wolle untersuchen, ob die Annahme zutreffe, dass Bewohner in Pflegeeinrichtungen durch eine Vorausplanung im Fall künftiger gesundheitlicher Krisen so behandelt würden, wie sie dies wollten. Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber im Hospiz- und Palliativgesetz mit dem Paragraphen 132g des Sozialgesetzbuches „die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ verankert. Im Rahmen dieses Paragraphen können Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohnern das Angebot machen, Behandlungen im Voraus zu planen (abgekürzt: BVP). Hierbei besprechen Einrichtungsbewohner und ihre Angehörigen, wie eine Behandlung in dem Fall vonstattengehen sollte, wenn die Betroffenen vorübergehend oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind.

Besprochen werden auch Notfälle, aber die BVP setzt weit vor einer herkömmlichen Patientenverfügung an. „Die erste Frage einer Gesprächsbegleiterin wird lauten: Wie gerne leben Sie, die Zweite: Wie wichtig ist es Ihnen, noch lange weiterzuleben?“, erläutert Cornelia Alheid. Anhand vieler weiter Fragen werde eine Art roter Faden entwickelt, anhand dessen dann eine Behandlungsplanung angesetzt, besprochen und schriftlich niedergelegt werden könne. Elementare, in die Tiefe gehende Fragen wie diese und das dahinter stehende Ziel brauchen qualifiziertes Personal. Dieses bildet das Studien-Team ebenso im Rahmen der BEVOR-Studie aus, wie es die Pflegeeinrichtungen, die Kreisklinik, die Rettungsdienste und Hausärzte im Landkreis vernetzen, schulen und über die Studie informieren wird. „Eine strukturierte regionale Implementierung des Paragraphen 132g garantiert, dass alle Akteure rund um gesundheitliche Krisen von Pflegeheim-Bewohnerinnen und –bewohnern über dieselbe Wissensbasis verfügen“, so Alheid über einen entscheidenden Vorteil des Studien-Projektes. Sie kann sich schon über „ein sehr großes Interesse“ seitens der Pflegeeinrichtungen im Landkreis freuen. „Wir können im Landkreis Ebersberg stolz darauf sein, dass wir für eine so wichtige Studie ausgewählt wurden“, sagt Dr. Hans Gnahn, 1. Vorsitzender der Alzheimer Gesellschaft Landkreis Ebersberg. Das BEVOR-Team unterstütze den Aufbau nachhaltiger regionaler Strukturen und die Behandlungsplanung im Voraus sei ein weiterer wesentlicher Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohner von Pflegeeinrichtungen, sind sich der Neurologe und die Palliativ Care Fachkraft einig. Ina Berwanger

Artikel vom 24.01.2020
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