er Mieterverein informiert

Ebersberg · Vögel füttern erlaubt

Eine klare Sache: Vermieter können das Aufstellen von Vogelhäuschen oder Futterglocken nicht verbieten. Foto: CC0

Eine klare Sache: Vermieter können das Aufstellen von Vogelhäuschen oder Futterglocken nicht verbieten. Foto: CC0

Ebersberg · Das Füttern von Vögeln im Winter ist sozialadäquat und weit verbreitet, überschreitet nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und ist Mietern damit erlaubt. Vermieter können das Aufstellen von Vogelhäuschen oder Futterglocken nicht verbieten.

Wer sich durch Vogelkot auf Balkon und Terrasse belästigt fühlt, kann laut dem Mieterverein des Landkreises Ebersberg e.V. nicht die Miete mindern. Derartige Verunreinigungen sind nicht vermeidbar und stellen keinen vertragswidrigen Zustand dar. Dies gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel durch Füttern oder das Aufstellen von Wassergefäßen „anlocken“.

Etwas anderes kann nur gelten, wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen kommt oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies ist z.B. denkbar, wenn Tauben gefüttert werden.

Artikel vom 15.01.2020
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