Verbot auch für Viktualienmarkt beschlossen

München: Kein Feuerwerk in der Fußgängerzone

Feuerwerk über München: In der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt darf allerdings nicht geschossen werden.

Feuerwerk über München: In der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt darf allerdings nicht geschossen werden.

München · Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat eine Allgemeinverfügung beschlossen, die an Silvester auch am Viktualienmarkt Feuerwerke verbietet. Damit sollen Brandschäden durch Feuerwerkskörper an den Marktständen und daraus resultierende Gefahren verhindert werden.

Die Regelung ergänzt die bereits veranlassten Maßnahmen. Zum Jahreswechsel gibt es demnach in der Landeshauptstadt ein komplettes Feuerwerksverbot am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Karlsplatz/Stachus.

Die Grundlage für das Verbot sei eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München, teilte die Stadt in der Rathaus Umschau mit. Zusätzlich gibt es ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings.

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