Schwere Verbrennungen

20-jährige verletzt sich bei Grillfeier in Vaterstetten

Vaterstetten · Am Freitag (15. November) fand gegen 17:00 Uhr bei einem Vaterstettener Restaurant im Bereich der Baldhamer Straße ein Grillevent in einer vor der Gaststätte befindlichen Grillhütte statt.

Da die Gäste schon eingetroffen waren und die Glut zum Grillen noch zu schwach war, versuchte ein Mitarbeiter, das Feuer mithilfe von Spiritus anzufachen.

Hierbei spritzte der Strahl des brennenden Spiritus durch die Flammen hindurch in das Gesicht eines gegenüber befindlichen Gasts. Da nun deren Kleidung Feuer fing, versuchten Helfer das Feuer an der jungen Frau zu löschen, wobei einer der Helfer sich ebenfalls Verbrennungen im Bereich der Hände zuzog.

Ein anderer Zeuge, ein 23-jähriger aus dem Bereich Geltendorf, zog schließlich die Schwerverletzte sowie seinen leichtverletzten Bruder aus der Hütte hinaus, während der Mitarbeiter versuchte, die Stichflamme aus dem Grill mithilfe eines Feuerlöschers zu löschen. Die Stichflamme hatte keinen weiteren Schaden in der Holzhütte verursacht, das Feuer ging nicht auf die Holzhütte über. Lediglich einige an der Decke befindliche Felle erlitten eventuell Sachschaden. Die übrigen Gäste hatten sich in der Zwischenzeit bereits aus der Holzhütte in Sicherheit bringen können.

Die Absicherungsmaßnahmen erfolgten schließlich durch die alarmierte Freiwillige Feuerwehr Vaterstetten, welche mit rund 20 Kräften und vier Fahrzeugen im Einsatz war. Der Bereich wurde anschließend abgesperrt.

Die traurige Bilanz des Grillevents lautet eine 20-jährige Schwerverletzte aus dem Gemeindebereich Vaterstetten, welche mit dem Rettungsdienst in ein Münchner Klinikum verbracht wurde, sowie zwei Leichtverletzte, ein 22-Jähriger aus Forstern und ein 21-jähriger Poinger, welche ebenfalls vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht wurden.

Seitens der Polizei Poing wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Restaurantmitarbeiter, einen 39-jährigen Münchner, aufgenommen. Zudem wird der Tatbestand des Herbeiführens einer Brandgefahr geprüft.

Artikel vom 18.11.2019
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