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Shisha-Bars nicht ordnungsgemäß
München · Kontrollen von Shisha-Bars im Stadtgebiet
In allen Shisha-Bars gab es Beanstandungen. Symbolbild: CC BY-SA 3.0, Trollhead
München · In den Abendstunden des Freitag, 25.10. und Donnerstag, 31.10. führte das Hauptzollamt Rosenheim gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München (Kriminalfachdezernat 3) und dem Kreisverwaltungsreferat München in insgesamt 20 Shisha-Bars im Stadtgebiet München ganzheitliche Kontrollen durch.
Ziel dieser Kontrollaktionen war die Überprüfung der Lokale hinsichtlich der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorgaben, dem Jugendschutzgesetz, dem Gesundheitsschutzgesetz sowie der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen nach dem Gaststättengesetz und auflagenrechtlicher Bestimmungen des KVR. Als Ergebnis des Einsatzes lässt sich feststellen, dass keine der 20 kontrollierten Shisha-Bars ordnungsgemäß betrieben wird. In allen kontrollierten Bars mussten teilweise umfangreiche Verstöße festgestellt werden, wobei diese die Aufgabenbereiche aller eingesetzten Behörden tangierten. Beamte des Hauptzollamts prüften, ob der zum Rauchen in den Shisha-Bars verwendete Wasserpfeifentabak in Deutschland verkehrsfähig ist und ordnungsgemäß versteuert wurde. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland, genau wie der normale Rauchtabak, der Tabaksteuer. In allen 20 Bars fanden die Zollbeamten sowohl unversteuerten Tabak, als auch Großbehältnisse mit Wasserpfeifentabak, bei denen das Steuersiegel aufgebrochen war bzw. gänzlich fehlte.
Insgesamt wurden ca. 250 Kilogramm Wasserpfeifentabak von den Zollbeamten sichergestellt und gegen die betreffenden Betreiber vor Ort Steuerstrafverfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei eingeleitet. Des Weiteren wurden Verstöße gegen bestehende Auflagen seitens des KVR wegen nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht vorhandener CO-Warnmelder festgestellt, sowie ein Vielzahl von Anzeigen aufgrund von Verstößen nach dem Jugendschutz- und dem Gesundheitsschutzgesetz durch die Beamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen aufgenommen. Zumeist wurde hierbei Tabak und Alkohol an Jugendliche abgegeben bzw. ausgeschenkt. Zudem wurden Verstöße gegen das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung angezeigt. Hierunter fällt beispielsweise der Ausschank von Alkohol ohne Genehmigung als auch das Rauchen von echtem Tabak innerhalb der Bars. Bei einer Überprüfung der Angestellten und Betreiber wurden außerdem noch Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, fehlende Stundenzettel, Schwarzarbeit und Veruntreuung von Arbeitsentgelt festgestellt. Die beteiligten Behörden waren an beiden Kontrolltagen jeweils insgesamt mit rund 100 Beamten im Einsatz.
Artikel vom 05.11.2019Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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