Resümee zur Schwerpunktaktion

München · Vorsicht, E-Scooter!

Verkehrsrechtliche Bestimmungen für Kraftfahrzeuge gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen E-Scooter-Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0

Verkehrsrechtliche Bestimmungen für Kraftfahrzeuge gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen E-Scooter-Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0

München · Am Montag, 05.08.2019, in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr, führte das Polizeipräsidium München im Bereich des Odeonsplatz eine Schwerpunktkontrolle durch. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf E-Scooter-Fahrer gelegt.

Im Rahmen der zahlreichen Kontrollen von Fahrern, welche mit einem E-Scooter unterwegs waren, wurden viele verkehrserzieherische Gespräche geführt, da zu bemerken war, dass die breite Masse der Fahrer mit E-Scootern nur lückenhafte Kenntnisse bezüglich der neuen Verordnung (eKfV) hat.

Neben den E-Scooter-Fahrern wurden auch 23 Fahrradfahrer aufgrund verschiedener Delikte verwarnt sowie Kraftfahrzeugfahrer.

13-Mal mussten Eltern mündlich verwarnt werden, die ein Kind unter 14 Jahren mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren ließen.

Fünf Fahrer wurden verwarnt, da sie die Einbahnregelung missachteten, zu zweit auf dem E-Scooter, auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone fuhren.

Artikel vom 09.08.2019
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