Schrecksekunde für Mutter und Lokführer am Ostbahnhof

München · Kinderwagen rollt ins Gleis

Am Ostbahnhof ist ein Kinderwagen ins Gleis gerollt. Dieser war zwar leer, dennoch hätte Schlimmeres passieren können. Symbolbild: Bundespolizei

Am Ostbahnhof ist ein Kinderwagen ins Gleis gerollt. Dieser war zwar leer, dennoch hätte Schlimmeres passieren können. Symbolbild: Bundespolizei

München/Haidhausen · Bange Minuten ereigneten sich am Freitagmittag, 12. Juli, am Ostbahnhof. Ein - wie sich später herausstellte, leerer - ungesicherter Kinderwagen rollte vom Bahnsteig ins Gleis. Als ein Unbekannter den Kinderwagen aus dem Gleis holte, fuhr eine S-Bahn ein, kam dank Schnellbremsung aber glücklicherweise rechtzeitig zum Stehen.

Gegen 12 Uhr verständigte ein Reisender am Ostbahnhof eine Streife der Bundespolizei die sich am Gleis 8 befand. Er informierte die Beamten, dass am Gleis 3 ein Kinderwagen ins Gleis gerollt sei. Als die Beamten dort nachsahen, brachten sie in Erfahrung, dass kurz zuvor ein ungesicherter Kinderwagen, glücklicherweise ohne Baby, unbeabsichtigt ins Gleis gerollt war. Ein unbekannter Reisender begab sich daraufhin sofort in den Gleisbereich, hob den Kinderwagen auf den Bahnsteig und verließ anschließend den Gefahrenbereich.

Zusammenprall gerade noch verhindert

Zum selben Zeitpunkt fuhr am betreffenden Gleis eine S-Bahn ein. Durch eine vom 29-jährigen Triebfahrzeugführer eingeleitete Schnellbremsung konnte ein Zusammenprall mit der Person bzw. dem Kinderwagen verhindert werden. Durch den Vorfall erlitt der DB-Mitarbeiter einen Schock. Er konnte seinen Dienst nicht fortsetzen, wird durch die Deutsche Bahn sozialpsychologisch betreut.

Die Mutter, eine 35-jährige Touristin aus China, kam mit dem Schrecken davon. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffe in den Schienenverkehr.

Die Münchner Bundespolizei warnt vor dem unberechtigtem Betreten der Gleise. Am Ostbahnhof befindet sich, wie auch an anderen Haltepunkten der S-Bahn-Stammstrecke, eine Bahnsteigaufsicht.

Die DB-Mitarbeiter können schnellstmöglich die Strecke sperren. Zudem sollten abgestellte, vor allem rollbare Gegenstände, insbesondere Kinderwägen, stets beim Abstellen gesichert werden. Hier genügt oft der Windstoß eines, eventuell auch am Nachbargleis vorbeifahrenden Zuges, um durch die Sogwirkung das Gefährt zum unkontrollierten Rollen zu bringen.

Artikel vom 15.07.2019
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