Ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht München gesucht

Recht sprechen!

2019 werden ehrenamtliche Richter für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Bis zum 30. August kann man sich bewerben. Foto: CCO

2019 werden ehrenamtliche Richter für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Bis zum 30. August kann man sich bewerben. Foto: CCO

München · Das Bayerische Verwaltungsgericht München sucht ehrenamtliche Richter für die neue Amtsperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2025. Gesucht werden ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die ihr Rechtsempfinden in die Gerichtsverfahren einbringen und die Vielfalt der Stadtgesellschaft repräsentieren.

Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht nehmen bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter teil und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung. Sie unterliegen somit einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte von Bürgern betroffen sind, zu kontrollieren.

Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind dabei beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.
Thema einer Verhandlung kann somit zum Beispiel ein Bauantrag sein, eine Streitigkeit um die Vergabe von Studienplätzen oder es werden Führerscheinangelegenheiten behandelt.

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.

Wer kann sich bewerben
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in München haben und zum Amtsantritt am 1. April 2020 mindestens 25 Jahre alt sein.

Personen können nicht berufen werden, die unter anderem hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Personen, denen die Fähigkeit ein öffentliches Amt auszuüben durch ein Gericht abgesprochen wurde, oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit der möglichen Folge schwebt sowie Bewerber, die sich in einer Insolvenz befinden oder eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben.

Wo kann ich mich bewerben
Bewerbungen nimmt das Kreisverwaltungsreferat bis zum Freitag, 30. August entgegen und gibt sie an die Justiz weiter. Die endgültige Auswahl trifft der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Es genügt eine formlose Mitteilung per Brief an Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat KVR-II/212, Ruppertstraße 19, 80337 München; per Fax an 233-44412 oder E-Mail an verwaltungsrichter.kvr@muenchen.de mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse in München.

Das Bewerbungsformular wird dann zugesandt. Fragen werden unter E-Mail verwaltungsrichter.kvr@muenchen.de oder der Telefonnummer 233-44460 jederzeit beantwortet.

Weitere detaillierte Informationen gibt es unter www.t1p.de/verwaltungsrichter

Artikel vom 11.07.2019
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