Blockierer zahlen 20 bis 35 Euro

München · Neue Fahrradstreife gegen Falschparker auf Radwegen

Die neue Fahrradstreife hält Ausschau nach Blockierern von Radwegen. Foto: Landeshauptstadt München KVR

Die neue Fahrradstreife hält Ausschau nach Blockierern von Radwegen. Foto: Landeshauptstadt München KVR

München · Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Landeshauptstadt setzt ab sofort auch Fahrradstreifen ein, um effizienter gegen Falschparker auf Radwegen vorzugehen.

„Die KVÜ hat künftig fünf Streifenkräfte auf Pedelecs im Einsatz, die regelmäßig und systematisch Fahrradrouten kontrollieren und so besser Blockierer von Radwegen und Radschutzstreifen ahnden können. Aufgabe ist das Freihalten viel genutzter Radrouten wie zum Beispiel Kapuzinerstraße, Oberanger, Rosenheimer Straße oder Schleißheimer Straße. Die Routen können am Stück mit dem Pedelec abgefahren werden. Verstöße fallen aus der Radlerperspektive schneller auf und werden umgehend verwarnt“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle.

Parkverstöße auf diesen Bereichen kosten je nach Dauer und Grad der verursachten Behinderung ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro. Beispielsweise hat die KVÜ allein am Oberanger im Jahr 2018 bei Sondereinsätzen und Schwerpunktaktionen 134 Verwarnungsgelder wegen Parkens mit Behinderung von Rad- und Gehwegen ausgestellt, in weiteren 326 Fällen wurde der in der Nähe befindliche Lieferfahrer zur Weiterfahrt aufgefordert und mündlich verwarnt.

Die KVÜ-Fahrradstreife startet als Pilotversuch mit fünf Pedelecs und wird in dieser Fahrradsaison bis zum Herbst getestet. Wenn sich der Einsatz der Pedelecs bei der KVÜ in diesem Pilotversuch bewährt, kommen weitere Pedelecs dazu.

Aktuell arbeiten bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst, 25 von ihnen werden künftig auch Streifendienste auf dem Pedelec absolvieren. Im Gegensatz zu den Fahrradstreifen des Polizeipräsidiums München, die im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung umfassende Ahndungs- und Kontrollbefugnisse haben, sind die Kompetenzen der KVÜ räumlich und rechtlich begrenzt. Die KVÜ kann zum Beispiel nicht das Abschleppen von Fahrzeugen veranlassen – dafür zieht sie eine Polizeistreife hinzu.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist für die Kontrolle von 49 der aktuell 62 Münchner Parklizenzgebiete zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVÜ kontrollieren in ihren Überwachungsgebieten, dass Verkehrsteilnehmer die Regeln der Straßenverkehrsordnung im ruhenden und fließenden Verkehr einhalten. Verstöße beanstandet die KVÜ nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Vor Schulen, Kindertagesstätten und in Tempo-30-Zonen führt die KVÜ Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Blitzern durch. Außerdem gibt die KVÜ die Parkausweise für das Stadtgebiet aus.

Artikel vom 11.05.2019
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