Späterer Ausstieg vorgeschlagen

HKW Nord: Greenpeace und ClientEarth für längere Laufzeit

In einem Entwurf für ein mögliches Kohleausstiegsgesetz sprechen sich zwei Umweltschutzorganisationen für eine Laufzeit des HKW München-Nord über das Jahr 2026 hinaus aus. Foto: SWM

In einem Entwurf für ein mögliches Kohleausstiegsgesetz sprechen sich zwei Umweltschutzorganisationen für eine Laufzeit des HKW München-Nord über das Jahr 2026 hinaus aus. Foto: SWM

München · Im Streit um die Laufzeit des Steinkohleblocks im Heizkraftwerk (HKW) München-Nord haben die Stadtwerke München (SWM) als Betreiber unerwartet Unterstützung bekommen. In einem Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz haben die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und ClientEarth die stufenweise Abschaltung deutscher Kohlekraftwerke ab 2020 aufgelistet.

Demnach soll der Kohleblock im HKW München-Nord nicht vor 2027 abgeschaltet werden. Ein konkretes Datum solle rechtzeitig vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

Die beiden Organisationen machen hierzu keine genauen Vorgaben. Damit widerspricht der Gesetzentwurf dem Bürgerentscheid "Raus aus der Steinkohle" vom 5. November 2017. Damals hatten die Münchner mehrheitlich für eine kurzfristig zu erfolgende Abschaltung des Münchner Kohlekraftwerksblocks votiert.

Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung: „Wir haben in den Diskussionen um Nord 2 immer wieder darauf hingewiesen, dass eine ganz kurzfristige Abschaltung nicht umsetzbar ist. Richtig ist dagegen ein bundesweiter Ausstiegsplan nach ökologischen Kriterien sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Machbarkeit und der sicheren Versorgung der Münchnerinnen und Münchner mit Energie. Wir freuen uns, dass Greenpeace und ClientEarth dies nun bestätigen. Gemeinsam mit Stadtverwaltung und Stadtrat arbeiten wir weiter daran, eine realistische Strategie für den Kohleausstieg in München zu definieren.“

Der insgesamt 33 Seiten umfassende Gesetzentwurf ist online auf www.greenpeace.de/presse/publikationen/kohleausstiegsgesetz einsehbar.

Darin wird das Problem benannt, sowie eine Lösung und ein Weg, diese Lösung zu erreichen. Der reine Gesetzentwurf umfasst zwei Seiten. Danach folgen Anlagen mit der zeitlichen Staffelung des Ausstiegs sowie eine ausführliche Begründung für den Ausstiegsplan.

Artikel vom 09.05.2019
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