Mehrheit für Spielsonntage

Rosengarten soll sich Sonntags für Kinder öffnen

Harlaching · Der Stadtteil Untergiesing-Harlaching verändert sein Erscheinungsbild und stöhnt mitunter beträchtlich unter Gentrifizierung und zunehmend verengten Strukturen. Doch ein Kleinod inmitten des pulsierenden Stadtteils trotzt bislang allen Veränderungen einer wachsenden Metropole und bietet denen, die mitten in der Stadt Ruhe und Beschaulichkeit abseits hektischer Betriebsamkeit suchen, einen Zufluchtsort: Der idyllische Rosengarten an der Sachsenstraße ist so eine Örtlichkeit, die zum Innehalten und Kraft schöpfen einlädt.

Besonders kritisch beäugte der örtliche Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching deshalb alle Bestrebungen von Stadtseite, auf dem relativ weitläufigen Gelände nahe der Isarauen andere Aktivitäten als den ruhigen Genuss von Flora und Fauna zuzulassen. Doch jetzt verordnete sich das Stadtteilgremium mit knappest möglicher „Mehrheit“ einen, wenn auch nur leichten, Richtungswechsel. Künftig soll ein vom städtischen Referat für Bildung und Sport (RBS) initiierter Spielnachmittag auf dem Gelände allwöchentlich sonntags stattfinden dürfen. Noch vor einem Jahr hatte der BA diesem städtischen Ansinnen seine Zustimmung versagt.

Auch jüngst wieder hatte der zuständige BA-Unterausschuss gegen solche Nutzungspläne votiert. Im Bezirksausschuss selbst gestalteten sich die Mehrheitsverhältnisse nach eingehender Thema-Betrachtung dann delikater. Denn bei einem Votum von 11 : 11 Stimmen wurde der Antrag, die Spielnutzung auch an Sonntagen zu untersagen, abgelehnt.

Zwar ergab sich quer durchs Fraktionenspektrum kein eindeutiges Bild der Meinungszuordnung. Doch vor allem CSU und Grüne votierten gegen, die SPD für eine entsprechende Ausnahmenutzung. Die Argumente waren ebenso widerstreitend.

Während die örtliche SPD die Ruhe im Park durch eine solche Nutzung nicht gefährdet sieht und den jungen Bürgern des Stadtteils eine zusätzliche Perspektive verschaffen wollte, befürchtet die Gegnerschar aus Grünen und Christsozialen durch diese Entscheidung einen womöglich schwerwiegenden Präzedenzfall: Wenn nämlich künftig dann auch kommerzielle Veranstaltungs-Anbieter in den Rosengarten drängen, weil sie auf das Motto „Gleiches Recht für alle pochen“. „Dann ist es mit der Ruhe vorbei“, lautet der Tenor der Kritiker. Spielen dürfen die Kids erst einmal dennoch. RedH

Artikel vom 07.05.2019
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