Mietrecht: Jetzt will das Volk mitbestimmen

Startschuss für Volksbegehren „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“

München · Keine Miet-Erhöhungen in Bayern für eine befristete Zeit: Das ist die zentrale Forderung des Volksbegehrens „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“, das der Mieterverein München jetzt auf den Weg bringt. „Es glangt und uns glangt‘s.

Es muss endlich was in Bayern passieren, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird“, erklärte Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Und das geht auf Landesebene: Denn anders als oftmals angenommen, liege die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Mietpreisrecht nicht ausschließlich im Bereich des Bundes.

Mieten sollen zeitlich befristet nicht erhöht werden

Wenn der Bund – wie derzeit – nicht umfassend und abschließend handle, könnten die Länder durchaus agieren, sagen die Mietrechts- und Verfassungsexperten Professor Markus Artz und Professor Franz Mayer. „Soweit sich aus dem Grundgesetz keine Sperre ergibt, bleibt es bei der grundsätzlichen Regelungskompetenz der Länder. Bayern kann also aktiv werden. Es kommt auf den politischen Willen an.“ Eine Bundeszuständigkeit für das „Wohnungswesen“ existiere seit 2006 nicht mehr. Es ergebe sich auch sonst keine Sperre aus der Bundeszuständigkeit für das „Recht der Wirtschaft“ oder das „bürgerliche Recht“. Die beiden Bielefelder Rechtsprofessoren haben in einem Gutachten für das Land Berlin bereits dargelegt, dass ein Mietendeckel auf Landesebene möglich wäre. Professor Mayer und Professor Artz arbeiten nun auch den Gesetzesentwurf für das bayerische Volksbegehren aus.

„Die Verfassung des Freistaates Bayernist die beste Voraussetzung für ein solches Gesetz. Denn sie betont in Artikel 106 Absatz 1: Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Und genau diesen Anspruch möchten wir sichern“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek.

Die zentralen Forderungen für das Volksbegehren: Bestandsmieten in Bayern einfrieren - Die Mieten dürfen für einen befristeten Zeitraum wie etwa fünf Jahre lang nicht mehr erhöht werden und bleiben auf dem derzeitigen Stand; auch Staffel- und Indexmieten werden auf dem jetzigen Stand eingefroren; Mieten bei Wiedervermietungen dürfen nicht höher als der Mietspiegel liegen. Derzeit gilt in Bayern die Mietpreisbremse nicht, weil die bayerische Landesregierung die erforderliche Verordnung fehlerhaft erlassen hat. Mit Mietpreisbremse dürften die Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen.

Doch da die Mietpreisbremse nicht gilt, gibt es derzeit keine Begrenzung bei Wiedervermietungen in Bayern; bei Modernisierungen: Maximal sollen noch 2 Euro pro Quadratmeter auf die monatliche Miete umgelegt werden dürfen. Nach jetziger Regelung sind es maximal drei Euro pro Quadratmeter.

Ab sofort werden Professor Markus Artz und Professor Franz Mayer den Gesetzesentwurf für das Volksbegehren ausarbeiten. Der Mieterverein sammelt derweil Unterstützer für das Volksbegehren.

Artikel vom 30.04.2019
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