KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Eine gute Lösung
Keine Ausschreibungspflicht mehr
MdB Andreas Lenz (CSU). Foto: © André Wahba
Ebersberg · Die Vergabe von Rettungsdiensten muss künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und bereitet damit die Möglichkeit die Dienstleistungen der Rettungswachen vom kommerziellen Wettbewerb auszunehmen.
Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Das ist eine wichtige Entscheidung, die Planungssicherheit schafft. Beim Rettungsdienst zählt Erfahrung, Ehrenamt, Vertrauen und Langfristigkeit. So wird in der Begründung des Urteils die Betreuung von Notfallpatienten als Gefahrenabwehr eingestuft. Eine Dienstleistung, die zu wichtig ist, um nach rein kommerziellen Maßstäben vergeben zu werden.“
Seit 2009 musste in Bayern der Betrieb von Rettungswachen öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Bei rund einem Viertel der über 100 Rettungswachen in Bayern bekamen dabei private Rettungsdienste den Vorzug. Bekanntestes Beispiel ist die Wiesn-Wache, die 2018 erstmals nicht mehr vom Bayerischen Roten Kreuz betrieben wurde.
Im Landkreis Erding betrifft die Neuregelung die Rettungswachen in Dorfen und Erding. Im Landkreis Ebersberg die Wachen in Ebersberg, Markt Schwaben und Vaterstetten. Mit dem Urteil gewinnen die Betreiber der Wachen nun Planungssicherheit für das beschäftigte Personal, aber auch der Bau und Betrieb von entsprechenden Liegenschaften kann besser kalkuliert werden. „Eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes muss nun die Folge sein. Nur so kann schnellstmöglich das begrüßenswerte Urteil umgesetzt werden“, so Lenz abschließend.
Artikel vom 11.04.2019Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Ebersberg (weitere Artikel)
- Kurier Ebersberg (weitere Artikel)