Generelles Verbot sei nicht durchzusetzen lautet der Tenor der Stadt

BA 18 gegen generelles Böllerverbot

Harlaching/Untergiesing · Böller oder nicht? Im 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching ist man jedenfalls weit entfernt von einer Einigung im zunehmenden Streit darüber, ob ein generelles Feuerwerksverbot in der Stadt angemessen ist oder nicht.

Während der jüngsten Bügerversammlung hatte eine Mehrheit der Untergiesinger und Harlachinger noch für ein generelles Böllerverbot ausgesprochen, um einer grassierenden Lärm-und Schmutzbelastung zu begegnen und auch Gesundheitsgefahren einzudämmen.

Die Grünen im örtlichen Bezirksausschuss sprangen argumentativ den mehrheitlichen Gegnern zur Seite und wollten diese Verbotsforderung auch in eine entsprechende BA-Stellungnahme münden lassen.
Doch laut und deutlich wurde es im BA auch ganz ohne Böller.

Als „Verbotspartei“ wurden die Grünen von Lokalpolitkern anderer Fraktionen tituliert – und damit ganz ohne Böller wohl auch der kommunale Wahlkampf eingeläutet – besser entzündet.

Die Gegner der Böller-Gegner formierten sich jedenfalls schnell. „Ein generelles Verbot ist doch gar nicht durchzusetzen“, bescheinigten sie den Antragstellern. Darüber habe die Stadt alle Bezirksausschüsse bereits informiert, lautete der Tenor. Doch die Grünen ließen nicht locker. Auch sie zitierten aus der Replik der Stadt, wonach mit Blick etwa auf Erfordernisse des Denkmalschutzes durchaus einzelne Verbotszonen möglich seien. Auch in dicht besiedelten Gebieten lasse sich ein Feuerwerksverbot sehr wohl durchsetzen. Beispielhaft nannten die Grünen etwa das traditionsreiche Kutscherviertel und die Birkenau in Untergiesing.

Auch will die Fraktion frühere Stellungnahmen der Behörden überprüfen lassen. So sei eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, wonach etwa die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete an der Isar und die Landschaftsschutzgebiete für ein generelles Verbot nicht ausreichend belastet seien, überholt. „Man muss sich doch nur die wachsende Vermüllung an der Isar ansehen, um von dieser Einschätzung abzurücken“, befand Grünen-Fraktionssprecher Wolfgang Geiselbrecht.

Er ging noch einen Schritt weiter. Über Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sei eine Änderung der entsprechenden Bundesrechtsnormen anzustreben. „Dann ist auch ein lokales Verbot in München durchzusetzen“.

Eine Forderung, die vonseiten des BA allerdings abgeschmettert wurde. Nach Berlin blickte man von Harlaching aus dennoch. Die zentrale Berliner Sylverstermeile biete ein gutes Vorbild auch für künftig in dieser Art durchaus mögliche Münchner Veranstaltungen. Ganz ohne General-Verbot will das die BA-Mehrheit geprüft wissen.

Den Böllerern soll aber auch zum nächsten Jahreswechsel die Lunte nicht gekappt werden. RedH

Artikel vom 11.03.2019
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