Kirchheim · Jugendliche hantieren mit Softair-Gewehren

Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten, da diese von echten Waffen optisch nicht zu unterscheiden sind. Foto: Polizei

Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten, da diese von echten Waffen optisch nicht zu unterscheiden sind. Foto: Polizei

Kirchheim · Am Donnerstag, 07.03., gegen 18:40 Uhr, erreichte die Einsatzzentrale der Münchner Polizei ein Notruf. Der Mitteiler gab an, dass er in Kirchheim eine Person mit einem Gewehr und einer Sturmhaube gesehen habe, die sich dort zwischen den Wohngebäuden bewegt habe.

Durch die Einsatzkräfte der Polizei konnten schnell zwei Jugendliche angetroffen werden, die zwei Softair-Gewehre mitführten. Zudem hatten sie Mundschutzhauben und Schutzbrillen bei sich. Die beiden Jugendlichen wurden anschließend zur Polizeiinspektion gebracht und von dort aus den Eltern übergeben. Da es sich bei den Softair-Gewehren um sogenannte Anscheinswaffen handelt, erwartet beide nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Waffengesetz.

Artikel vom 11.03.2019
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