Lob und Kritik zu den Gemeindefinanzen

Kommunale Rechtaufsicht begutachtet Neubiberger Haushalt

Neubiberg · Erst einmal die gute Nachricht. Die kommunale Rechtsaufsicht hat den Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Neubiberg abgesegnet, wie Bürgemeister Günter Heyland (FW@NAU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates in der vergangenen Woche mitteilte.

Allerdings gab es von Seiten der kommunalen Zahlenwächter aus dem Landratsamt auch Kritik an der finanziellen Situation in der Gemeinde. Als „hochgradig defizitär“ stufte die Kreisbehörde die kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Neubiberg ein. Vor allem die Kinderbetreuung, die beiden Freiwilligen Feuerwehren, aber auch das Jugendzentrum „Gleis 3“ sowie das Seniorenzentrum an der Hauptstraße sind durchaus belastende Posten.

Denn die Gemeinde will diese Angebote stemmen. Gleichzeitig leistent diese Einrichtungen viel, arbeiten aber naturgemäß in Sachen Finanzen allesamt defizitär. Jetzt gab es von der Rechtsaufsicht einen aufgrund der schwierigen Gemengelage unvermeidlichen „Rüffel“. Dezidiert fordert die kommunale Rechtsaufsicht vonseiten Neubibergs, im Rahmen seiner mittelfristigen Mehrjahresfinanzplanung die eigenen Rücklagen als Basis für die Finanzierbarkeit so mancher Angebote „nachhaltig im Auge zu behalten“.

Dabei ließen sich die Zahlenwächter des Kreises auch von dem rekordverdächtigen Neubiberger Rücklagenpolster nicht irritieren. Zwar hat die Gemeinde derzeit rund 46,5 Millionen Euro auf der hohen Kante. Doch ausgewiesen hohe Ausgaben könnten diesen Rekordbetrag binnen knapp fünf Jahren bis zum Jahr 2022 auf nur noch rund eine halbe Million Euro zurückfahren. Bei den großen Projekten wie „Bürgerzentrum Neubiberg 2022“ oder beim Bau eines neuen Seniorenzentrums mit hoher Eigenbeteiligung der Gemeinde könnten die heute stolzen Ressourcen schnell schwinden. „Beträchtlich“ sei der Abbau der Rücklage zu bewerten, so jedenfalls die kommunale Rechtsaufsicht.

Die Behörde erinnerte in diesem Zusammenhang die gemeindlichen Verantwortungsträger auch an die den Gemeinden verordnete Mindestrücklage. Diese liegt laut behördlichem Rechenschieber bei einer Reserve von mindestens einem Prozentpunkt der Verwaltungshaushalts-Ausgaben der letzten drei Jahre.

Schwierige Zahlenkapriolen, doch die prognostizierten 500.000 Euro könnten 2022 dann längst nicht mehr ausreichen. Eine gute Nachricht beziehungsweise Einschätzung gab es vonseiten der Kreisaufsicht zur Abrundung. Neubiberg wurde einmal mehr gelobt, schuldenfrei durch die vergangenen Geschäftsjahre geschritten zu sein. Das soll sich nach den Plänen des Gemeinderates auch 2019 (noch) nicht ändern.

Denn erst für 2020 ist vorgesehen, einen Kredit für die Teilfinanzierung des „Bürgerzentrum 2022“ in Höhe von derzeit kolportierten fünf Millionen Euro aufzunehmen. Die kommunalen Zahlenwächter treten dann sicher wieder auf den Plan und rechnen exakt nach und vor. RedN

Artikel vom 04.03.2019
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