Nach Drogen-Konsum bewusstlos

Zusammenbruch

Altstadt · Ein nicht ganz alltäglicher Fall der Arzneimittelkriminalität beschäftigte Beamte der Polizeiinspektion 11 und des Rauschgiftdezernates in der Nacht von Sonntag auf Montag (3./4. März).

Gegen 23.45 Uhr wurden sie zu einer Diskothek in der Innenstadt gerufen.

Zwei Personen (eine 20-jährige Frau sowie ein 19-jähriger Münchner) waren nach der Einnahme eines vorerst unbekannten Stoffes und Alkohol zusammengebrochen und wurden bewusstlos in die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht.

Der Verkäufer des Mittels konnte ermittelt werden, es handelt sich um einen 21-Jährigen aus Garmisch-Partenkirchen.

Er gab zunächst an, dass es sich bei der »Droge« um »Liquid Ecstasy« handelt. Seinen Angaben zufolge sei dies ein harmloses Tierbetäubungsmittel. Die Ampullen hätte er von einem unbekannten Mann im Kunstpark Ost gekauft. Die beiden Jugendlichen befinden sich mittlerweile auf dem Weg der Besserung.

Der 21-Jährige wurde vorläufig festgenommen und der Haftanstalt überstellt.

Bei »Liquid Ecstasy« handelt es sich um eine neue Partydroge, die in Deutschland in einschlägigen Kreisen immer populärer wird. Nach der Einnahme kommt es zu einem Trancezustand, der sechs bis zwölf Stunden anhält. Allerdings schwellen auch die Augenlider stark an. Die Droge bewirkt ein starkes Abhängigkeitspotenzial und führt unter Umständen zum Kreislaufkollaps.

Das Mittel fällt nicht unter das Betäubungsmittel-, sondern unter das Arzneimittelgesetz, da es sich um ein verschreibungspflichtiges Injektionsnarkotikum handelt.

Artikel vom 14.03.2002
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