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Bundespolizei weist auf Verbot hin
München · Luftballon macht Ärger
Ein aluminiumbeschichteter Luftballon verursachte am frühen Samstagmorgen (16. Februar) am S-Bahnhaltepunkt Karlsplatz (Stachus) einen Kurzschluss in der Oberleitung. Foto: Bundespolizei
München · Ein aluminiumbeschichteter Luftballon verursachte am frühen Samstagmorgen (16. Februar) am S-Bahnhaltepunkt Karlsplatz (Stachus) einen Kurzschluss in der Oberleitung.
Gegen 1.30 Uhr kam es am S-Bahnhaltepunkt Karlsplatz (Stachus) zu einem Kurzschluss in der Oberleitung. Eine in Richtung Ebersberg einfahrende S3 konnte rechtzeitig anhalten und wurde, ebenso wie die Oberleitung nicht beschädigt. Woher der Alu-Ballon kam ist nicht bekannt. Durch den Stromüberschlag wurde die Decke beschädigt; Teile davon fielen in den Gleisbereich. Verletzt wurde niemand. Durch den Kurzschluss war die Stammstrecke für rund 70 Minuten gesperrt.
Dadurch kam es zu Behinderungen im Münchner S-Bahnverkehr. Die Bundespolizei weist eindringlich darauf hin, dass die Mitnahme aufgeblasener, aluminiumbeschichteter Luftballone in Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten sowie Zügen und S-Bahnen verboten ist! Immer wieder kommt es durch entwichene, herumfliegende Alu-Ballone zu Kurzschlüssen in der Oberleitung.
Insbesondere wenn die alubeschichteten Ballone in die Stromabnehmer geraten kommt es zu erheblichen Sachschäden in der Oberleitung und der Tunneldecke sowie meist länger anhaltenden Streckensperrungen. Der am Bahnsteig aufgefundene luftlose Ballonrest legt aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs den Schluss nahe, dass er mal ein „Valentins-Herz“ gewesen sein könnte – hoffentlich hält die damit gezeigte Liebe länger.
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