Räum- und Streupflicht beachten

München/München Nord · Auch wenn man den Gedanken aufgrund der wieder eher schneeberuhigten Tage gerne verdrängt – der Winter ist immer noch präsent. Während der laufenden Räum- und Streusaison weist die Stadt und die Kommunen deshalb auf die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte hin.

Dies obliegt innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger. Die Gehwege müssen an Werktagen ab 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonntagen erst ab 8 Uhr, vom Schnee freigemacht werden. Sofern erforderlich, sind diese Maßnahmen mehrmals am Tag zu wiederholen.

Artikel vom 04.02.2019
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