Ayinger Fund gilt als Bodendenkmal

Aying · Chiffriermaschine aus dem 2. Weltkrieg

Aying · Das Verwaltungsgericht München beurteilt die Chiffriermaschine als Bodendenkmal und bejaht damit grundsätzlich die Meldepflicht nach Artikel 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes auch für den Ayinger Fund. Zwei Sondengänger haben die sog. „Hitlermühle“ im Sommer 2017 im Wald bei Aying ausgegraben.

Der Fund ist eines von ganz wenigen Exemplaren des Schlüsselgeräts 41, das sich vollständig erhalten hat – und das erste dieser Art, das in Bayern gefunden wurde. Das Gericht schließt sich in der heutigen mündlichen Verhandlung der denkmalpflegerischen Haltung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) an und stuft den Fund als Bodendenkmal ein: Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler in Art. 1 als vom Menschen geschaffene Sachen aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Bodendenkmäler sind demzufolge „bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.“ Die Chiffriermaschine ist ein wichtiges Zeitzeugnis der nationalsozialistischen Epoche und hat auch aufgrund ihrer Seltenheit eine hohe geschichtliche und wissenschaftliche Bedeutung. Wer Bodendenkmäler findet, ist nach Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Das ist im Fall des Ayinger Funds nicht geschehen, die Finder haben den Fundort entgegen der für Jedermann gültigen gesetzlichen Pflicht bis heute (noch) nicht mitgeteilt.

Eine zeitnah durchgeführte archäologische Untersuchung des Fundorts hätte weitere Informationen ans Tageslicht bringen können – möglicherweise wäre nachvollziehbar, wer die Maschine wann und warum an dieser Stelle vergraben hat. Auf Anregung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München wurde heute in der mündlichen Verhandlung vereinbart, dass der Kläger dem BLfD den Fundort so exakt wie möglich zeigt. Das Landesamt für Denkmalpflege könnte anschließend eine qualifizierte archäologische Nachuntersuchung veranlassen, um weitere Anhaltspunkte zu den Umständen, unter denen das Chiffriergerät in den letzten Kriegstagen 1945 vergraben wurde, zu gewinnen. Gefunden wurde die Maschine im August 2017 von Max Schöps und Volker Schranner, die beide passionierte Schatzsucher sind. Mit einem Metalldetektor suchen sie schon seit Jahren nach Schätzen. Mit der Chiffriermaschine haben sie zumindest einen historischen Schatz geborgen, denn von diesen Maschinen gab es deutschlandweit lediglich rund 500 Stück. Viele dieser Maschinen wurden zudem bei Kriegsende zerstört. Die beiden Schatzgräber übergaben den Fund schließlich ans Deutsche Museum, damit sie für von allen bewundert und bestaunt werden kann.

Artikel vom 31.01.2019
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