Fassadenpreis: jetzt bewerben

Vorbildliche Gestaltungsmaßnahmen werden belohnt

2017 ging eine Auszeichnung an diese Fassade in der Rothmundstraße (Isarvorstadt). Foto: © LHM/maurer und sigl GmbH

2017 ging eine Auszeichnung an diese Fassade in der Rothmundstraße (Isarvorstadt). Foto: © LHM/maurer und sigl GmbH

München · Alle zwei Jahre vergibt die Landeshauptstadt München ihren Fassadenpreis. Mit dem Fassadenpreis zeichnet die Landeshauptstadt München Eigentümer aus, die die Fassaden ihrer historischen Gebäude durch vorbildliche Renovierungs- und Gestaltungsmaßnahmen wieder in „neuem altem“ Glanz erstrahlen lassen und damit das unverkennbare Münchner Stadtbild bewahren.

Im Jahr 2019 wird der Fassadenwettbewerb nunmehr zum 46. Mal durchgeführt. Es werden bis zu 25 gleichwertige Preise zu je 500 Euro vergeben. Außerdem gibt es lobende Erwähnungen, die nicht mit einem Preisgeld verbunden sind.

Teilnehmen können Gebäude in München mit in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführten beziehungsweise fertiggestellten Renovierungen von Stuckfassaden der Gründerzeit und des Jugendstils, Renovierungen von Fassaden anderer Bauepochen bis einschließlich 1950er Jahre, Renovierungen von Fassaden denkmalgeschützter Bauten nach 1960 sowie Fassadenmalereien.

Teilnahmeberechtigt sind sowohl private Eigentümer von Gebäuden auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als auch die öffentliche Hand (Stadt, Staat und Kirchen einschließlich zuzuordnender Anstalten, Gesellschaften, Körperschaften, Stiftungen etc.). Kriterien bei der Beurteilung der Fassaden sind Originalität, Gestaltungsreichtum und Erhaltungsaufwand, farbliche Gestaltung, künstlerische und handwerkliche Qualität der Ausführung sowie die stadtgestalterische Bedeutung. Über die Preisverleihung entscheidet der Stadtrat nach Anhörung einer ehrenamtlichen Gutachterkommission.

Nähere Informationen sind online auf http://t1p.de/Fassadenpreis abrufbar.

Telefonische Auskunft erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde unter 089/233-23739, -25259, oder -24848. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2019.

Artikel vom 06.01.2019
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