Erhöhter Regelsatz für Stadt und Landkreis München

München · Bezirk zahlt 2019 mehr Sozialhilfe

Mehr Geld im Portemonnaie: Der Bezirk Oberbayern stockt die Regelsätze der Sozialhilfe für die Stadt und den Landkreis München auf. Foto: ptra, CC0

Mehr Geld im Portemonnaie: Der Bezirk Oberbayern stockt die Regelsätze der Sozialhilfe für die Stadt und den Landkreis München auf. Foto: ptra, CC0

München · Auch 2019 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass die betroffenen vom Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege erhalten.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern ab Januar 2019 in der Höchststufe bei 447 Euro – ein Plus von 23 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 424 Euro. In der Stadt München klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 445 Euro (plus 21 Euro), im Landkreis Fürstenfeldbruck auf 446 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben geht entsprechend nach oben: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

Der Bezirk Oberbayern passt die Regelsätze für die Stadt München sowie die Landkreise München und Fürstenfeldbruck alljährlich an die dort geltenden Beträge an. Hintergrund ist, dass in München und seinem Umland die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die Kommunen erhöhen deshalb als örtliche Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze.

„Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger, die in der Stadt München oder den Landkreisen München und Fürstenfeldbruck leben.“ In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

Artikel vom 29.12.2018
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