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Alles bleibt anders!
Das erwartet uns 2019: Die wichtigsten Änderungen
Am Dienstag wird vielerorts lautstark das Jahr 2019 begrüßt. Die neuen 100-Euro-Banknoten werden am 28. Mai 2019 in allen 19 Mitgliedstaaten des Euroraums in den Umlauf gebracht. F: CC0/ Europäische Zentralbank
München/Landkreis · Verkehr, Steuern, Versicherungen – Das neue Jahr bringt wieder einiges an Veränderungen mit sich. Wir haben einige dieser Neuerungen rausgesucht, die vor allem für den Verbraucher interessant sein dürften.
Steuern/Versicherungen:
Fangen wir mit den guten Nachrichten an: 2019 winken höheres Kindergeld,
ein höherer Mindestlohn und niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Das monatliche Kindergeld steigt ab den 1. Juli um zehn Euro. Für die ersten
beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro im Monat, beim dritten Kind sind
es 210 Euro und bei jedem weiteren Kind gar 235 Euro.
Minijobber bekommen zum Jahreswechsel einen Mindeslohn von 9,19 Euro die Stunde (bisher 8,84 Euro). 2020 ist ein weiterer Anstieg des Mindestlohns auf 9,35 Euro vorgesehen. Zum neuen Jahr haben außerdem einige gesetzliche Krankenkassen angekündigt, ihre Beiträge zu senken. Ferner müssen Arbeitgeber ab nun die Hälfte der Zusatzbeiträge von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern zahlen. Ebenso sinkt der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung zum Januar von 3,0 auf 2,5 Prozent. Im Gegenzug steigt allerdings der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens an.
Höhere Freibeträge und mehr Zeit für die Steuererklärung sind zwei der Neuerungen, die auf Steuerzahler im kommenden Jahr zukommen.
Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können. Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente künftig immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden.
Mieten:
Mieter
sollen ab Januar besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt werden. Die
Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt; in Gebieten, wo
die Mietpreisbremse gilt (wie übrigens auch in München), müssen Vermieter
angeben, wie hoch die Vormiete war und warum. Das Justizministerium hat
zudem angekündigt, dass die Mietspiegel reformiert werden und sich auf einen
längeren Zeitraum beziehen sollen.
Verkehr:
Auch das
Thema Diesel-Fahrverbote bleibt nach wie vor aktuell. Im Februar hatte das
Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote ermöglicht, jetzt verhängen
Gerichte sie in vielen deutschen Städten. Die Fahrverbote in Hamburg gelten
schon, in vielen anderen Städten drohen ältere Diesel bald aus Teilen der
Stadt ausgesperrt zu werden. In Süddeutschland müssen beispielsweise auch
in Stuttgart Diesel bis Euronorm 4 der Umweltzone fernbleiben. Die deutsche
Umwelthilfe hat zahlreiche Städte wegen zu hoher Luftverschmutzung verklagt.
Für die Stadt München mit der besonders belasteten Landshuter Alle wird
noch mit Spannung auf ein Gerichtsurteil gewartet.
Vielleicht ja ein weitere Grund, umzudenken: Denn wer zum Beispiel ein Elektro-Dienstauto privat nutzt, muss dies bislang mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt der Wert auf 0,5 Prozent. Auch verbilligte Jobtickets sind künftig gänzlich steuerfrei.
MVV-Tarifreform:
Apropos ÖPNV: Ab Dezember können sich auch viele Besitzer einer MVV-Monatskarte
auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn dann soll die vielfach
diskutierte Tarifreform des Münchner-Verkehrsverbundes in Kraft treten.
Neben den finanziellen Erleichterungen für Vielfahrer soll dass System auch
insgesamt übersichtlicher werden. Aus den 16 Ringen, vier Zonen und drei
Räumen werden ab 15. Dezember einheitlich für (fast) alle Tickets sieben
konzentrische Tarifzonen mit der Zone M im Zentrum (erweiterter Innenraum).
In der ganzen Stadt München gibt es dann keine Tarifgrenzen mehr, sondern
nur noch eine Zone. Der Großteil des Landkreises Ebersberg findet sich in
den neuen Tarifzonen 1 bis 3 wieder. Ebersberg und Grafing liegen fortan
in der selben Tarifzone (Bisher Ringe 11 und 12).
Internet und Telefonie:
Wer aus der Heimat ins Ausland telefoniert, muss das teilweise nach
wie vor teuer bezahlen. Das soll sich ändern: Voraussichtlich ab dem 15.
Mai 2019 wird es Preisobergrenzen geben. Die Gesprächsminute von Handy oder
Festnetz soll dann innerhalb der EU maximal 19 Cent kosten, eine SMS höchstens
6 Cent. Der mittlerweile zu Facebook gehörende beliebte Messenger-Dienst
"Whats-App" will ab Februar 2019 erstmals Werbung anzeigen. Die Anzeigen
sollen allerdings im "Statusbereich" platziert werden und nicht im Chat-Verlauf.
Soziales:
Die Regelsätze
für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe leicht an. So erhält ein Alleinstehender
ab 1. Januar 424 Euro im Monat (plus acht Euro), bei Paaren sind es nun
382 Euro (plus sieben Euro). Die Regelsätze werden jedes Jahr auf Grundlage
der Entwicklung von Löhnen und Preisen automatisch angepasst. Ab 1. Juli
steigen auch die Renten im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent.
Im Schnitt erhält ein Rentner dadurch 45 Euro mehr im Monat.
Und sonst noch?
Am 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Die neuen Banknoten sollen Geldfälschern das Leben schwerer machen und komplettieren die überarbeitete Generation von Euro-Banknoten. Praktischer Vorteil für Verbraucher mit ausreichend Bargeld: Die neuen Hunderter und Zweihunderter sind kleiner und passen besser ins Portemonnaie. red
Artikel vom 31.12.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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