Ideen für eine Zwischennutzung

Harlaching/Untergiesing · Platz für Kunst und Künstler

Mehrmals im Jahr konnte bislang die Bürgerinitiative "Mehr Platz zum Leben" neue Kunstwerke am Hans-Mielich-Platz einweihen. Bis April steht der Platz derzeit leer, neue Künstler sind jetzt gefragt. Foto: VA

Mehrmals im Jahr konnte bislang die Bürgerinitiative "Mehr Platz zum Leben" neue Kunstwerke am Hans-Mielich-Platz einweihen. Bis April steht der Platz derzeit leer, neue Künstler sind jetzt gefragt. Foto: VA

Harlaching/Untergiesing · Derzeit steht das Kulturforum am Hans-Mielich-Platz leer. Erst ab April 19 ist dort wieder eine Ausstellung der Bürgerinitiative "Mehr Platz zum Leben" geplant.

Eine tolle Möglichkeit für Künstler oder Vereine, den Platz für ihre Objekte zu nutzen, betont die Sprecherin der BI, Melly Kieweg. Wer Lust hat, dort den Platz zu nutzen, kann sich mit der BI in Verbindung setzen unter mehrplatzzumleben@gmx.de oder unter Tel. 0175/8008806.

Dass es den Hans-Mielich-Platz in seiner heutigen Funktion als verkehrsberuhigten Treffpunkt, Ruheoase, Ausstellungsraum und Kinderspielplatz überhaupt in dieser Form gibt, ist eben der Bürgerinitiative »Mehr Platz zum Leben« zu verdanken, die letztes Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum feiert. 1997 hatte die Bürgerinitiative (BI) eine Fragebogenaktion bei den Anwohnern gestartet und sie nach ihren Wünschen für die künftige Gestaltung des damals von Straßen durchschnittenen Areals befragt.

Damit aber nicht genug: die BI organisierte Planungstreffen, Ideenbörsen und Workshops, bei denen konkrete Vorschläge und Wünsche herausgearbeitet wurden. Diese Ideensammlung wurde schließlich zur Grundlage der Umgestaltungsmaßnahmen. Auf diesem Erfolg ruhte sich die BI aber nicht aus, sondern ist bis heute aktiv damit beschäftigt, das Viertel bewohnerfreundlicher zu gestalten. Viele engagierte Bürger haben seit der Gründung der BI mitgewirkt.

Der Motor des Ganzen ist jedoch Melly Kieweg, die als Parteilose für die Grünen im Bezirksausschuss 18 sitzt – und bis heute keinerlei Ermüdungserscheinungen zeigt, wenn es gilt, ein berechtigtes Interesse durchzusetzen.

Artikel vom 14.12.2018
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