Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der Öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 16.10.2018

Antrag: Keine Verwendung von Laubsaugern und Laubbläsern auf gemeindlichen Grundstücken

Es liegt ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 10.07.2018 zum Thema Verwendung von Laubsaugern und -bläsern vor (Antrag = fett) Die Argumente aus dem Antrag sind im Folgenden in verkürzter Form mit Nummerierung in »fett-kursiv« dargestellt. Darauf folgen Stellungnahme bzw. Anmerkungen der Verwaltung.

1) Laub ist kein Abfall sondern ein wichtiger Faktor im Nährstoffkreislauf, viele Kleinlebewesen … und Kleintiere halten sich im Laub auf bzw. haben dort ihren Lebensraum …
2) Laubsauger zerhäckseln nicht nur Blätter sondern saugen … alles auf, was sich, auf den ersten Blick nicht sichtbar, dort aufhält …

  • Laub, das im öffentlichen Bereich aufgenommen wird, wird der Kompostieranlage zugeführt.
  • I.d.R. wird Seitens des Bauhofs das Laub bald nachdem es gefallen ist, auf Rasenflächen, Wegen oder Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt um Schädigungen des Rasens zu vermeiden. Allerdings hat die zeitnahe Aufnahme von Laub auch seine Grenzen. Dort wo es liegen bleiben kann z.B. in Gehölzbeständen wird es weitgehend belassen. Dies kann sicher noch ausgedehnt werden.
    Hier besteht noch Informationsbedarf beim Personal.
  • Der Einfluss der Beseitigung von frisch gefallenem Laub durch Laubsauger auf das Insekten-/ Kleintierleben wird vermutlich überschätzt. Bei Laub, das nicht lange liegt, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sich irgendwelche Tiere »einnisten«. Anders verhält es sich bei länger oder über dem Winter liegen gebliebenem Laub, in dem Kleintiere überwintern konnten. Bei der Reinigung von solchen Bereichen muss in der Tat auf eine bedarfsgerechte und rücksichtsvolle Handhabung geachtet werden. Das bedeutet u.U. dass Laubhaufen in Grünanlagen oder neben Straßen u.U. bis ins späte Frühjahr liegen bleiben müssten. Hierzu ist in begrenztem Maß noch Verbesserungsbedarf gegeben.
  • Reine Laubbläser dürften für Kleinlebewesen ohne Belang sein

3) Der Mehraufwand für uns als Kommune sollte vertretbar sein und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, diesem Beispiel zu folgen.

  • Laubbläser sind ein technisches Hilfsmittel und haben im großmaßstäblichen Einsatz sicher ihre Berechtigung.
  • Laubbläser und -sauger sind unter dem Gesichtspunkt stagnierenden Personals und immer weiter steigender Aufgaben ein Mittel der Wahl.
    Verringerter Einsatz führt zu in erheblichem Umfang zu körperlichen Mehrbelastungen und Verlagerungen in der Arbeitsplanung und Verminderung der Arbeitseffektivität. Vor rund 2 Jahrzehnten war im Herbst fast das ganze, damals personell besser ausgestattete Bauhofpersonal – trotz Einsatz von einzelnen Laubbläsern – mit Laubrechen und Schaufeln im Einsatz.
  • Auch Fremdfirmen an die Aufträgen vergeben sind kalkulieren mit der Verwendung von Laubbläsern, jegliche Abweichung wird über die sog. Regiearbeiten zusätzlich berechnet.
  • Ob jede Blattansammlung vor Gebäuden gleich mit Laubbläsern beseitigt werden muss, ist fraglich.
    Hier ist sicher noch Aufklärungsbedarf, bei den Hausmeistern gegeben auch unter Berücksichtigung von gesundheitlichen Aspekten.

4) Am besten wäre es, wenn das welke Laub nur auf den Rasenflächen zusammengekehrt und dann als Haufen gelagert oder auf Beete oder unter Gehölze verteilt wird, wo es während des Winters langsam verrottet … und ... als natürlicher Dünger in den Boden eingearbeitet werden kann.

  • Das Entfernen der Laubhaufen hat seine Ursache unter anderem darin, dass durch Windverwehungen das Laub immer wieder verteilt wird.
  • Große Mengen an Laub, die beseitigt werden müssen und nicht anderweitig untergebracht werden können, fallen im Bereich befestigter Verkehrsflächen und beim Straßenbegleitgrün an.
  • Das meiste Laub verrottet nicht im Laufe des Winters(Abhängig von der Baumart). Es bildet sich eine sog. Rohhumusschicht, die z.T. im Laufe von Jahren zersetzt wird. Unter Gehölzen noch zusätzliche Laubmengen auszubringen ist kontraproduktiv. Weiterhin zeigt die Erfahrung, dass auch Laubansammlungen unter Gehölzen zu Laubverwehungen führen mit optischen, sicherheitsrelevanten und arbeitstechnischen Beeinträchtigungen bzw. Folgen. Ein Einarbeiten von Material ist in der Praxis nicht möglich. (…)

Fazit:
Für den Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern auf gemeindlichen Flächen kommen neben dem Bauhof die Hausmeister der verschiedenen Objekte sowie private beauftragte Firmen in Frage. Hier ist Aufklärungspotenzial vorhanden. Auf beauftragte Dritte hätte man nur über Ausschreibungen Einfluss, bei denen der personelle Mehraufwand eingepreist würde. Vorgaben von im Vorfeld festgelegten »Tabubereichen« können gemacht werden.

Auf den Einsatz von Laubbläsern kann – ohne strukturelle Änderungen im Personal und in Arbeitsabläufen – nicht grundsätzlich verzichtet werden. Der Einsatz über den sachgemäßen Gebrauch (»Schmutzbläser«) hinaus ist sicher vermeidbar. Aufklärung ist nötig.

Zusammen mit dem Bauhof könnte ein Konzept erarbeitet werden, wo Laub verbleiben darf oder wo die Anforderungen an die »Sauberkeit« untergeordnet sind. Es gibt Alternativen für den Einsatz motorbetriebener Geräte, nämlich mit Akku-Betrieb. Bei Neuanschaffung könnten akkubetriebene Geräte für begrenzte Anwendungsbereiche und der mittelfristige Austausch des Bestandes durch lärmärmere Alternativen berücksichtigt werden.

Die Beschlussfassung wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt zu erarbeiten, wo das Laub zu entfernen ist (z.B. Gehwege und Straßen) und wo das Laub evtl. gesammelt werden oder auch verbleiben kann. Bis zur erneuten Behandlung soll in den Nachbarkommunen deren Erfahrungen bzw. vorgesehenen Entscheidungen bezüglich Laubbläser/Laubsauger in Erfahrung gebracht werden.

Artikel vom 06.12.2018
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