Melanie Huml plädiert dafür, bisherige Regelung auf den Prüfstand zu stellen

München · Ministerin wirbt für Organspende

Staatsministerin Melanie Huml hält die bisherige Regelung zur Entscheidung pro oder contra Organspende für überarbeitungswürdig. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Staatsministerin Melanie Huml hält die bisherige Regelung zur Entscheidung pro oder contra Organspende für überarbeitungswürdig. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

München · Das Bündnis Organspende Bayern hat sich am Montag, 3. Dezember, in München zu einer Sitzung getroffen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte aus diesem Anlass: "Jeden Tag sterben in Deutschland bis zu drei Menschen, für die nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung stand. Allein in Bayern warten derzeit mehr als 1.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Deshalb ist es wichtig, dass sich mehr Menschen für einen Organspendeausweis entscheiden."

Die Ministern fügte hinzu, die Aufmerksamkeit innerhalb der Gesellschaft für das Thema Organspende müsse weiter erhöht werden. Das Bündnis Organspende Bayern leiste hierfür seitüber zwei Jahren einen wichtigen Beitrag. "Für das große Engagement der Mitglieder des Bündnisses bin ich sehr dankbar."

Die Ministerin unterstrich, es sei an der Zeit, die bisherige Regelung auf den Prüfstand zu stellen und eine breite gesellschaftliche Debatte über die sogenannte doppelte Widerspruchslösung zu starten. "Der Verlauf dieser Debatte wird zeigen, ob eine Widerspruchslösung auf Zustimmung in der Bevölkerung stößt."

Bei der doppelten Widerspruchslösung ist grundsätzlich jeder Mensch im Todesfall automatisch Organspender - es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen.

Hat er dies nicht, sind als zweite Schranke die Angehörigen einzubeziehen, die auch der Organspende widersprechen können. Dagegen sieht die aktuell geltende Rechtslage in Deutschland vor, dass Organe im Todesfall nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Betroffene zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt hat oder - sofern keine Erklärung des Verstorbenen vorliegt - die Angehörigen nachträglich entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

Jeder Mensch soll über seine Position selbst entscheiden

Bei dieser Entscheidung solle niemand unter Druck gesetzt werden. Bei der Organspende handele es sich um ein sensibles Thema, das Ängste auslösen könne, so Huml. Auch die doppelte Widerspruchslösung ermögliche es, dass jeder Mensch selbst über seine Position entscheide.

Das Bündnis Organspende Bayern wurde am 14. März 2016 in München vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gegründet. Es hat mittlerweile mehr als 60 Mitglieder aus Politik, Kirchen, Wirtschaft und Gesellschaft, darunter Krankenkassen, die Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie diverse Selbsthilfegruppen.

Im Jahr 2017 war die Zahl der postmortalen Organspender in Bayern noch entgegen dem bundesweiten Trend im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - und zwar von 121 auf 143. Die Zahl der postmortalen Organspender lag in diesem Jahr bis Ende Oktober nach Angaben der Deutschen Stiftung Organspende bei 109, im Jahr 2017 waren es in diesem Zeitraum 124.

Artikel vom 06.12.2018
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