Derber Spaß aus Langeweile

München · Polizei mahnt: »Scherz-Inserate« sind gefährlich

München · Bereits am 5. Januar meldete eine aufmerksame, unbekannte Nutzerin einer Online-Plattform ein Inserat, in dem ein augenscheinlich minderjähriger Junge für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde.

In der mit einem Foto versehenen Anzeige wurde der etwa 12- bis 14-jährige Junge mit derben Begriffen angepriesen. So sollte es um einen »Fehlkauf« handeln, das »Exemplar komme leider aus China«, »sei absolut minderwertig« und würde »wirklich derbe stinken«, so dass ein »Ölwechsel« zu empfehlen sei.

Anhand des Gesamteindrucks des Inserats konnte die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht München erließ in der Folge einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den zwischenzeitlich ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Einsehbarkeit der mit einem Foto versehenen Anzeige.

So wurde am 15.05.2018 gegen 6 Uhr die elterliche Wohnung des 15-jährigen Beschuldigten in München einer Durchsuchung durch Kräfte des K 35 unterzogen.

Nach der Vernehmung des Beschuldigten sowie des - zwischenzeitlich ermittelten - befreundeten 14-Jährigen aus München, der in der Anzeige angeboten wurde, bestätigte sich, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen »derben Spaß aus Langeweile« gehandelt hatte.

Der Spaß für den 15-jährige Inserenten hielt sich jedoch in Grenzen: Im Rahmen der Durchsuchung wurde in seinem Kinderzimmer ein sog. »Soft-Nunchaku« aufgefunden, was eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge hatte. Noch schlimmer dürfte ihn jedoch die Beschlagnahme seines Smartphones getroffen haben.

Ernsthaftigkeit muss immer überprüft werden

Die beiden Jugendlichen und ihre Eltern wurden eingehend über die ernsten Hintergründe solcher "Scherz-Inserate" im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird.

Artikel vom 23.10.2018
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