Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Ferienausschusses am 21.08.2018:

Vergabe von Zuschüssen an die Sportvereine im Haushaltsjahr 2018

Laut den Sportförderrichtlinien sind die Anträge auf einen Zuschuss bis zum 15.07. des jeweiligen Jahres abzugeben. Bis zum Stichtag gingen 9 Anträge bei der Gemeinde ein. Gemäß den Sportförderrichtlinien erfolgt eine Förderung nur für die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. 9 Vereine mit insgesamt 1.540 förderungsfähigen Mitgliedern (davon 990 aus Oberschleißheim) haben einen vollständigen Zuschussantrag bei der Gemeinde eingereicht. Entsprechend der Gewichtung zwischen Oberschleißheimern (Faktor 2: € 11,46) und Auswärtigen (Faktor 1: € 5,73) werden die Zuschüsse an die jeweiligen Sportvereine aufgeteilt.Der Haushaltsansatz für die allgemeine Sportförderung beträgt € 14.500 und wird je nach o.g. Gewichtung auf die 9 Vereine aufgeteilt.

Antrag der SPD-Fraktion auf Einbeziehung aller Kommunen des Landkreises München in den Bereich des Innenraums

Mit Schreiben vom 31.07.2018 beantragt die SPD-Fraktion folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und darüber abstimmen zu lassen.

Begründung:
Der Verkehrsdruck ist gerade auf den nördlichen Landkreis äußerst hoch. Ziel aller sollte es sein, ein möglichst attraktives Angebot im öffentlichen Personennahverkehr für den Großraum München zu schaffen. Eine Verschlechterung kann deshalb nicht hingenommen werden. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Beschluss:
»Der Ferienausschuss fordert im Zuge der MVV-Tarifreform die Einbeziehung aller Kommunen des Landkreises München in den Bereich des Innenraums. Das gilt insbesondere für die Kommunen im Norden des Landkreises, schon weil die Verkehrsbelastungen dort außerordentlich hoch sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der NordAllianz auf aktuelle gutachterliche Verkehrszahlen im Norden hinzuwirken mit dem Ziel, die Verkehrsmobilität zu verbessern.«

Einrichtung einer Ganztagsklasse an der Deutschklasse (ehem. Übergangsklasse) der Berglwald Mittelschule

An der Berglwald Mittelschule wurde bereits im Schuljahr 2016/17 eine Ganztagsklasse an der Übergangsklasse (nun Deutschklasse) eingerichtet. Im Schuljahr 2017/18 ist keine Ganztagsklasse zustande gekommen, nun soll erneut eine eingerichtet werden. Ziel der Ganztagsklasse in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 ist es, die Schülerinnen und Schüler möglichst intensiv auf den Schulabschluss vorzubereiten. 10 Schülerinnen und Schüler haben nach dem Besuch der Übergangsklasse im Schuljahr 2016/17 eine Regelklasse besucht.

Neben den in Ganztagsklassen üblichen 12 zusätzlichen Lehrerstunden wird für Deutschklassen außerdem eine sozialpädagogische Unterstützung gewährt. Dabei sollen u.a. freizeitpädagogische Bildungsangebote, Wertevermittlung, Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache und Berufsorientierung angeboten und vermittelt werden.
Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern für die Ganztagsklasse wurde bereits erteilt. Eine beschränkte Ausschreibung für einen Kooperationspartner läuft derzeit.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde muss als Sachaufwandsträger einen Eigenanteil von 5.500,– Euro für Ganztagsklassen übernehmen.
Die Kosten des Kooperationspartners in Höhe von bis zu 26.500,– Euro können als ESF-Förderung übernommen werden.

Beschluss:
»Der Ferienausschuss beschließt, in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 eine Ganztagsklasse an der Deutschklasse (ehem. Übergangsklasse) einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür gewährten ESF-Fördermittel zu beantragen.«

Eilantrag der Grünen-Fraktion auf finanzielle Unterstützung des »Bund Naturschutz« bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ansiedlung der Hubschrauberstaffel der Landespolizei

Mit Schreiben vom 12.08.2018 stellt die Grünen-Fraktion folgenden Antrag: Die Gemeinde Oberschleißheim unterstützt die Klage des Bund Naturschutz gegen die Ansiedlung der Hubschrauberstaffel der Landespolizei in Oberschleißheim mit 10.000 Euro.

Begründung:
In der Gemeinderatssitzung vom 31.7.2018 hat unser Rechtsanwalt, Herr Hoffmann dargestellt, dass die Klage eines Naturschutzverbandes unter Umständen größere Erfolgsaussichten haben könnte. Aus diesem Grund hat die Fraktion Bündnis 90/Grünen mit dem Bund Naturschutz Kontakt aufgenommen. Der Bund Naturschutz lässt durch die Anwältin Frau Lisa Eberlein, Kanzlei Meisterernst in München (www.meisterernst.com), prüfen, ob in dem Planfeststellungsbeschluss naturschutzfachliche Ansätze für eine Klage zu finden sind. Diese Prüfung, das vorsorgliche Einreichen der Klageschrift und auch die Recherchearbeit für die Klagebegründung, verursachen Kosten, die der Bund Naturschutz nicht leisten kann. Da die Klage auch im Sinne der Gemeinde ist, halten wir es für erforderlich, dass die Gemeinde die Kosten trägt. Laut Aussage des Bund Naturschutz fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro an. Mit dem Anwalt der Gemeinde, Herrn Hoffmann, soll ein juristisch korrekter Weg für die Unterstützung gefunden werden. Ebenso sind die Klagen von Gemeinde und Bund Naturschutz miteinander abzustimmen, damit eine größtmögliche Wirkung im Sinne unserer Bürger erzielt wird.
Da die Klage bis zum 17.8.2018 eingereicht werden muss und die ausführliche Klageschrift binnen 6 Wochen nachgereicht werden kann, ist die Entscheidung dringend und sollte zwingend im Ferienausschuss behandelt werden. Weiter Begründung erfolgt mündlich.

Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde kann dem Antrag der Grünen-Fraktion auf Unterstützung der Klage des Bund Naturschutz aus folgenden Gründen nicht stattgeben:
Der Gemeinderat hat am 31.07.2018 beschlossen, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.07.2018 zu erheben. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist eine Doppelfinanzierung von zwei Anwälten nicht möglich. Zudem sind keinerlei Haushaltsmittel hierfür vorhanden.

Beschluss:
»Der Ferienausschuss beschließt, den Bund Naturschutz bei seiner Klage mit einem Zuschuss bis zu 10.000 Euro finanziell zu unterstützen, um Umweltschutzbelange im Gemeindegebiet zu wahren und vertreten. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Rücklage für Lärmschutz.«

Artikel vom 22.10.2018
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