Akte ED - Der Polizeibericht

Erding · Beleidigung

Erding · Auch wenn es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung so nicht gibt, heißt das nicht, man kann sich gegen Staatsbedienstete alles Mögliche rausnehmen. Am Montagnachmittag, 15. Oktober, führte eine Polizeistreife in Erding eine allgemeine Verkehrskontrolle durch.

Ein Fahrer war nicht damit einverstanden, dass er angehalten wurde. Er stieg nach dem Anhalten unvermittelt aus und beleidigte einen der Polizeibeamten. Bei der Überprüfung der Papiere konnte er nur die Kopie eines Führerscheins vorweisen. Der Beamte forderte den Mann auf, das Original vorzuzeigen. Daraufhin wurde der Autofahrer wieder ausfallend dem Polizeibeamten gegenüber.

Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab keinen Alkoholkonsum. Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung und, so die Vermutung aus der Polizeiinspektion Erding, ein Fahrverbot als Nebenstrafe.

Artikel vom 19.10.2018
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