»Wildwest« in Markt Schwaben

Ereignisreicher Einsatz für die Poinger Polizei

Markt Schwaben · Zu einem lautstarken Streit zwischen einer 33-jährigen und einem 38-jährigen, beide wohnhaft in Markt Schwaben in verschiedenen Wohnungen, wurde eine Streife der PI Poing am Montagabend (17. September), gegen 00.20 Uhr, gerufen. Hintergrund des Streites war wohl, dass der 38-Jährige, der von der 33-Jährigen besucht wurde, ein verbotenes Betäubungsmittel seiner Bekannten in der Toilette entsorgt hatte.

Als die Beamten den Streit fast geschlichtet hatten, kam ein weiterer Bekannter der Frau hinzu (ein 28-jähriger aus Ebersberg), worauf die beiden Männer in einen verbalen Streit gerieten. Nachdem eine weitere Polizeistreife eintraf, wurde dem Ebersberger ein Platzverweis erteilt und er aus der Wohnung gebracht. Kaum im Freien, ging er auf zwei Beamte los, um wieder in die Wohnung zu gelangen. Er musste schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden. Zwischenzeitlich war der Streit in der Wohnung zwischen der 33-Jährigen und ihrem Gastgeber wieder aufgeflammt und der 38-Jährige wurde von seiner Bekannten nun beschuldigt, sie gewürgt zu haben. Die Polizei trennte die beiden nun voneinander und sprach gegen die Frau einen Platzverweis aus, da es sich um die Wohnung ihres Bekannten handelte. Als sie die Wohnung nicht verlassen wollte, musste sie letztendlich auch gefesselt und von den Beamten aus der Wohnung geführt werden. Nun wiederum wurde wohl der »Beschützerinstinkt« des 38-Jährigen geweckt und er versuchte aktiv, seine Bekannte aus der Fesselung zu befreien – vergeblich. Letztendlich wurden der Ebersberger und die Frau in Sicherheitsgewahrsam genommen und der 38-Jährige durfte in seiner Wohnung bleiben. Nicht ohne Folgen blieb jedoch der Angriff vorbestraften Ebersbergers gegen die Beamten. Da er aktuell eine offene Bewährungsstrafe zu verbüßen hat, wurde die Staatsanwaltschaft verständigt, die Haftantrag stellte. Er wird damit rechnen müssen, dass der Haftrichter die Bewährung widerrufen und Haftbefehl erlassen wird, was zur Inhaftierung führt. Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen Verdachtes eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Gegen den 38-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes der Körperverletzung sowie versuchter Gefangenenbefreiung.

Artikel vom 20.09.2018
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