Keine PAK-Grenzwertüberschreitung in Bayern

Trinkwasserüberwachung

München · Um einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher entgegenzuwirken, hat Bayerns Gesundheitsministerin Barbara Stamm im Zusammenhang mit Presseberichten über angebliche Grenzwertüberschreitungen mit polizyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Trinkwasser den »Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs« aufgefordert, seine Messergebnisse unverzüglich offen zu legen.

»Die Sicherung der Qualität des Trinkwassers als wichtigstes Lebensmittel hat für mich einen hohen Stellenwert. Jede stärkere Verunreinigung könnte sehr schnell sehr viele Menschen gefährden«, betonte Stamm. Deshalb seien die Wasserversorgungsunternehmen zu regelmäßiger Untersuchung des Trinkwassers auf die in der Trinkwasserverordnung aufgeführten chemischen Stoffe verpflichtet. Sie bedienen sich dabei unabhängiger, privater Untersuchungsstellen.

Überwacht werde die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers von den Bayerischen Gesundheitsämtern. Diese stellten sicher, dass die in der Trinkwasserverordnung festgelegte Untersuchungspflicht eingehalten werde. Bei den 467 größeren Wasseranlagen für die Versorgung von jeweils mehr als 5.000 Einwohnern sei in den vergangenen beiden Jahren jedenfalls bei jeweils 1.100 Untersuchungen auf PAK in keinem Fall eine Grenzwertüberschreitung festgestellt worden, erläuterte die Ministerin.

Der Grenzwert beträgt 0,0002 Milligramm PAK pro Liter Trinkwasser. Nach der Trinkwasserverordnung muss jede Grenzwertüberschreitung vom Wasserversorgungsunternehmen unverzüglich dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Bei Grenzwertüberschreitungen muss eine Sanierung der Rohrleitungen erfolgen. Nur bei Vorlage eines Sanierungsplanes kann der Wasserversorgungsunternehmer eine befristete Ausnahme für eine Grenzwertüberschreitung erhalten. Die Höhe dieser vorübergehenden Überschreitung ist vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt mit 0,0004 Milligramm PAK pro Liter Trinkwasser festgelegt worden.

Artikel vom 27.09.2000
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