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Zu leichtsinnig
Schwabing · Unfälle von Radfahrer selbst verursacht
Schwabing · Im Bereich der Polizei in Schwabing sind bei Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrern wieder mehrere Personen verletzt worden. Insbesondere auf den Hauptrouten wie z. B. der Leopoldstraße kommt es häufig zu Verkehrsunfällen.
Bei etwa jedem zweiten Unfall wurde die Ursache durch den Fahrradfahrer selbst gesetzt, so die Polizei Schwabing. Häufige Unfallursachen sind insbesondere das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, Fahren auf Gehwegen, Rotlichtverstöße sowie die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen (Ablenkung). Kraftfahrzeugfahrer übersehen Fahrradfahrer häufig beim Abbiegen und verursachen hierdurch Verkehrsunfälle.
Da die Fahrradfahrer in der Regel ungeschützt sind, gehen bei Unfällen regelmäßig Verletzungen einher. Als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt. Trotz der niedrigeren Geschwindigkeit ist das Risiko, bei einem Unfall als Radfahrer ums Leben zu kommen, doppelt so hoch wie das eines Pkw-Fahrers.
Am Samstag, 18. August, gerieten zwei nebeneinanderfahrende Fahrradfahrer aufgrund ihrer Alkoholisierung ins Straucheln und fuhren jeweils seitlich in das Fahrrad des anderen. Beide stürzten und wurden hierbei leicht verletzt. Am 20. August übersah ein Pkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen eine 49-jährige Fahrradfahrerin und entfernte sich anschließend von der Unfallstelle. Die Fahrradfahrerin stürzte und wurde hierbei leicht verletzt.
Am 21. August stürzte eine 31-jährige Fahrradfahrerin, nachdem sie an einer roten Ampel falsch bremste und verletzte sich hierbei leicht. Sie wurde ambulant im Klinikum rechts der Isar versorgt. Am selben Tag verletzte sich auch ein 58-jähriger Fahrradfahrer, als er ebenfalls ohne Fremdeinwirkung beim Linksabbiegen stürzte. Er musste stationär in Krankenhaus Schwabing aufgenommen werden.
Mit Verstößen gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Die Einhaltung von Regeln schützt – vor allem Sie selbst. Rechnen Sie mit Fehlern anderer und suchen sie stets den Blickkontakt (»Besser Blickkontakt als Blechkontakt«). Neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften fordert die Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf Ihr Vorrecht.
Polizei bittet Radler Folgendes zu beachten:
- Fahren Sie zum Schutz vor Schädelbrüchen und Gehirnverletzungen immer mit Fahrradhelm
- Fahren Sie stets nüchtern – bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen; bereits ab 0,5 Promille ist Ihr Unfallrisiko signifikant höher
- Bleiben Sie an Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen
- Benutzen Sie Radwege immer in der vorgegebenen Richtung
- Zeigen Sie rechtzeitig mit Handzeichen an, wohin Sie fahren möchten
- Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad, vor allem mit funktionierenden Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung
- Fahren Sie rechtzeitig mit Licht, damit sie besser erkannt werden und tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
- Denken Sie daran, dass das Handy-Verbot auch für Radfahrer gilt und lassen Sie sich nicht durch Musikwiedergabegeräte ablenken
- Fahren Sie vorausschauend und nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger
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