Nach Osten erweitern

Poing · Bebauungsplan für Sportzentrum

Poing · Der Gemeinderat Poing hat vor kurzem in einer öffentlichen Sitzung einstimmig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum beschlossen.

Nachdem die Grundstücke nördlich des bestehenden Sportzentrums (wie im Flächennutzungsplan von 1984 festgelegt) für eine Sportplatzerweiterung nicht zur Verfügung stehen, soll die notwendige Erweiterung nunmehr nach Osten erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Durch die Nähe zum schützenswerten Landschaftsbestandteil Endmoräne können diese Flächen jedoch im östlichen Bereich nicht mit Sportflächen oder Gebäuden überbaut werden. Hier sind zwei Grundstücke mit Flächen von 33.280 sowie 24.096 Quadratmetern im Eigentum der Gemeinde Poing. Die Vorgaben aus dem Entwurf des Landschaftsplanes – Erlebbarkeit/ Sichtverbindungen der Endmoräne würden in der Planung berücksichtigt, teilte die Gemeinde Poing mit.

Nach Erstellung des Planentwurfes wird dieser öffentlich ausgelegt, was die Gemeinde rechtzeitig bekanntgibt.

Artikel vom 30.08.2018
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