Ein Doppelleben als Dealer

Wiederholter Drogenhandel: Mann muss ins Gefängnis

München/Landkreis · Das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München hat einen 37-jährigen Chemielaboranten wegen mehrfachen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte betrieb im Jahr 2016 im Osten des Landkreises München einen Handel mit Betäubungsmitteln – vornehmlich mit Marihuana, das er jeweils für einen Grammpreis zwischen 7,50 und 8,50 Euro an- und für 10 Euro an seine Abnehmer weiter verkaufte. Im Zeitraum von Mai bis November 2016 kaufte der Mann in sechs Fällen zwischen 100 bis zuletzt 1000 Gramm Marihuana, wovon er bei seiner Festnahme im Januar 2017 noch 760 Gramm nebst 1.620 Euro an Einnahmen in seiner Wohnung aufbewahrte. Der unmittelbar daran gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde im März 2017 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ehefrau bekam davon nichts mit

Der Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung, wie schon bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung, die Taten vollständig ein. Er erklärte sie mit Geldschulden aus seiner früheren Beziehung, wo man zwei Autos auf Kredit gekauft habe, den er vollständig übernommen habe. Mit dem Gewinn aus den Taten habe er auch seine Mutter unterstützen und seine Hochzeit finanzieren wollen. Seine jetzige Ehefrau habe von dem Handel nichts mitbekommen, sagte der Mann. Er habe ein Doppelleben geführt.

Der sachverständige Toxikologe führte in seinem mündlichen Gutachten vor Gericht aus, dass der vom Angeklagten eingeräumte Konsum seit seinem zwölften Lebensjahr mit zuletzt vier bis sechs Gramm täglich seine übrige Lebensführung und gute Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt habe. Über vorübergehende Schlafstörungen hinaus habe der Mann keine schwereren Entzugssymptome bei der jetzigen Drogenabstinenz geschildert. Eine Substanzabhängigkeit bestehe somit nicht.

Der Angeklagte, der schon eine 2009 gegen ihn wegen einschlägiger Taten, bei allerdings geringeren Mengen, verhängte Bewährungsstrafe ohne Widerruf durchgestanden hatte, erklärte in seinem letzten Wort, dass es Menschen gäbe, die eine zweite Chance verdient hätten.

Artikel vom 28.08.2018
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