Hohe Kosten drohen

Thema: Ersterschließung von Straßen

Brunnthal · Auf die Anlieger von bis zu dreizehn bisher nicht erstmalig hergestellten oder noch nicht abgerechneten Straßen in Brunnthal könnten womöglich hohe Kosten zukommen.

Nach den Ausführungen von Bürgermeister Stefan Kern bestehe für diese Trassen ein erhöhter Prüfungsbedarf. Grund: Der Gesetzgeber fordert, per Stichtag 1. April 2021 diese Ersterschließungen abzuschließen und abzurechnen. Die Gemeinden sind hierbei unter Druck.

Während derzeit noch die Anlieger 90 Prozent der Kosten einer Ersterschießung tragen müssen und die Gemeinde im Regelfall 10 Prozent beisteuert, dürfen ab dem Stichtag Straßen, deren Erstausbau vor mehr als 25 Jahren begonnen hat, nicht mehr gegenüber den bislang betroffenen Bürgern abgerechnet werden. Das heißt, Kommunen wie etwa Brunnthal müssten dann künftig die Kosten alleine tragen. Eine enorme Mehrbelastung für die oft ohnehin angespannten Kommunalfinanzen.

Deshalb macht Brunnthal nun Druck. Die Gemeinde will durch erhöhten Personaleinsatz und durch Einschaltung einer Fachanwaltskanzlei prüfen lassen, welche Straßen aufgrund frühen Erschließungsbeginns noch bis zur Frist ausgebaut und abgerechnet werden müssen. Möglicherweise sind 13 Trassen betroffen, welche die Gemeinde bereits in einem Kriterienkatalog zusammengefasst hat.

In die oberste Kategorie »beitragspflichtig, Verjährungsrisiko, sofort umsetzbar« fällt nach diesen Aufzeichnungen offenbar derzeit nur der Siegertsbrunner Weg. »Zu klärende Details« seien demnach für die Straßen »Am Mitterfeld«, die Buchenstraße, den Erlen- und den Hollerweg zu eruieren. Aber auch für die Ahornstraße, die Hofoldinger Straße, den Kreuz-, Priel- und Reißweg und den östlichen Maurerweg seien mögliche Beitragspflichten und Verjährungsrisiken ebenso zu prüfen wie für Abschnitte der Rosenheimer Landstraße.

Ersterschlossen sind Straßen abschließend nach der Gesetzgebung erst dann, wenn gewisse Standards erreicht sind. Dazu zählt der Einbau eines frostsicheren Untergrundes ebenso wie eine geordnete Entwässerung, Straßenbeleuchtung und Gehwegausbau. Weil dies nicht auf jede Trasse auch wirklich umlegbar ist, etwa wegen ausreichend fehlender Straßenbreite, ist ein derartiger Erstausbau auch nicht überall möglich. In Brunnthal hatten sich bisher Gemeinde und Bürger im engen Einvernehmen auf Ausbauumfänge verständigt.

Doch der Kommunale Prüfungsverband pocht inzwischen auf eine Erschließung nach den Normen des Gesetzgebers. Wenn die Gemeinde fällige Straßen nicht zeitgerecht abarbeitet und die Kosten rechtzeitig auf die Anleger umlegt, trägt sie künftig das alleinige Risiko. Im Gemeinderat zuletzt waren auch viele der möglicherweise betroffenen Grundstücksanrainer zugegen. »Für viele dieser Leute geht es ums Eingemachte«, beschrieb etwa Grünen-Rätin Hilde Miner die Situation. »Auch wenn die Bürger eine Erschließung gar nicht wollen – jetzt müssen sie«, beschrieb Siegfried Hauser (PWB) den Ernst der Lage. »Die Gemeinde muss den Betroffenen reinen Wein einschenken«, befand SPD-Mandatar Ernst Portenlänger.

Man könne sich als Gemeinde »nicht länger hinstellen, als wäre man vom Blitz getroffen«. Weil die Absprachen zwischen Bürgern und Gemeinde jetzt durch eine klar fixierte Terminordnung abgelöst werden, zeigte sich Bürgermeister Kern von dieser »Hiobsbotschaft betroffen«. Um die Projekte zeitgerecht abzuarbeiten, gelte es neben Fachanwälten auch den eigenen Personalansatz nach oben zu schrauben. Sollte eine Bearbeitung bis zum Stichtag 1. April 2021 nicht gelingen, könnte sonst die Gemeinde alleine im Regen stehen. RedB

Artikel vom 07.08.2018
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