Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19.06.2018

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19.06.2018

Antrag der Grünen-Fraktion auf Bereitstellung von Outdoor-Sportgeräten
Mit Schreiben vom 09.04.2018 beantragt die Grünen-Fraktion die Bereitstellung von Outdoor-Sportgeräten.

Begründung
Öffentlich zugängliche Bewegungsparcours liegen im Trend; das wird in sehr vielen Orten sichtbar. Bewegungsparcours halten fit und unterstützen öffentlich den Gesundheitsgedanken. Sie sind kostenlos und ohne Verpflichtung jederzeit nutzbar und fördern das Zusammenleben in der Gemeinde.
Das Angebot von öffentlich zugänglichen Plätzen der Bewegung, gerade im Hinblick auf unsere kommunale Seniorenpolitik, fördert Gesundheit und Lebensfreude älterer Menschen und die intergenerative Kommunikation. Das selbstständige Leben in den eigenen Wohnräumen kann dadurch verlängert werden.

Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
»Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, wie im Bereich des Hallenbades oder an einem anderen geeigneten Standort, Outdoor-Sportgeräte für die Bevölkerung zur freien Benutzung gestellt werden können. Die Geräte sollen sowohl den Bedürfnissen von jungen als auch alten Menschen gerecht werden. Zuschüsse sollen geprüft werden.«

Antrag der Freien Wähler auf Erlass einer Satzung für ein Kommunalunternehmen »Grundstücks- und Immobilienverwaltung Oberschleißheim (KU)«

Die Freien Wähler beantragen, die Verwaltung der Gemeinde Oberschleißheim zu beauftragen, eine Satzung für ein Kommunalunternehmen »Grundstücks-und Immobilienverwaltung Oberschleißheim (KU)«, in Ablehnung an die beigelegte Satzung, zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Gemeinde Oberschleißheim ist in ihren räumlichen Grenzen und den umliegenden Wald- und Naturschutzflächen sehr eingeschränkt, wodurch fast nur eine Entwicklung im Inneren in naher Zukunft weiterberfolgt werden kann. Trotzdem ist der Bedarf nach Wohnungen, gerade nach bezahlbarem Wohnraum und weiteren Gewerbeflächen sehr stark gegeben. Bezahlbarer Wohnraum kann auf Dauer nur gesichert werden, wen sich die Immobilien im Besitz der Gemeinde befinden und nicht den Schwankungen des Wohnungsmarktes unterliegen. Aus den vorangegangenen Gemeinderatssitzungen ist die Tendenz entstanden, dass der Kauf von Grundstücken und Wohnungen und die Ausübung von Vorkaufsrechten zur Nutzung für bezahlbaren Wohnraum vorangetrieben werden sollte. Zudem wurde bereits im Gemeinderat beschlossen, dass zu aller erst durch den Bürgermeister über einen Erwerb eines Grundstückes mit dem Grundstückseigentümer zu verhandeln ist, bevor weitere regelnde Mechanismen in Kraft treten. Durch den Kauf von Grundstücken können die Vorstellungen des Gemeinderates im Bezug auf Dichte, Höhe der Bebauung, Begrünung usw. 1:1 in Bauungspläne umgesetzt werden. Verzögerungen durch Verhandlungen mit Investoren und Anwälten, wo nur der finanzielle Aspekt mit Gewinnmaximierung im Vordergrund steht, können vermieden werden und schneller auf die Situation im Wohnungsbau reagiert werden.

Da der Haushalt der Gemeinde Oberschleißheim den Einstieg in den Grundstücksmarkt ohne Aufnahme von Krediten nicht ermöglicht, sollten diese Geschäfte in ein kommunales Unternehmen ausgegliedert werden. Dieses Unternehmen sollte sich um den Kauf und die Verwaltung von Grundstücken und eigenen Immobilien beschäftigen. Diese finanziellen Aktivitäten, sowie die Instandhaltung der gemeindeeigenen Immobilien könnte dadurch aus dem Haushalt ausgegliedert werden. Der Haushalt der Gemeinde Oberschleißheim würde zudem entlastet. Als Beispiel solch eines kommunalen Unternehmens, liegt diesem Antrag die Unternehmenssatzung der Gemeinde Oberhaching bei. Wir möchten kurz auf zwei wichtige Punkte dieser Satzung hinweisen:

§2 (1) Aufgaben und öffentlicher Zweck des Kommunalunternehmens sind die Verwaltung eigener Grundstücke sowie der Erwerb von Grundstücken, die durch Gemeinderatsbeschluss in öffentlicher Sitzung…… bestimmt wurden, sowie deren Verkauf……

§5 (1) Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden und 24 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates sind die Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde……

Durch die starke Einbindung des Gemeinderates ist gewährleistet, dass diese Angelegenheiten weiterhin im politischen Gremium diskutiert und beschlossen werden. Der Gemeinderat hat daher weiterhin die Weiterentwicklung der Gemeinde in der Hand und gibt diese nicht an ein Unternehmen ab.

Die Freien Wähler beantragen hiermit, dass die Verwaltung der Gemeinde Oberschleißheim ermächtigt wird eine Satzung für ein Kommunalunternehmen zur Verwaltung, sowie Erwerb und Verkauf für Grundstücke und Immobilien zu erarbeiten. Die Satzung sollte sich in den oben aufgeführten Prunkten an der Unternehmenssatzung der Gemeinde Oberhaching orientieren. Die ausgearbeitet Satzung ist dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die weiteren Beratungen sollen so gelegt werden, dass die finanziellen Auswirkungen im Haushalt 2019 bereits berücksichtigt werden können und die Gründung des Kommunalunternehmens im Jahr 2019 vollzogen werden kann

Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Business Planes, sowie mit der Prüfung der Vor- und Nachteile für ein Kommunalunternehmen (KU) zur Verwaltung sowie Erwerb und Verkauf für Grundstücke und Immobilien zu beauftragen. Der ausgearbeitete Business Plan, sowie die Vor- und Nachteile sind dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.«

Abstimmung: 12:12
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Artikel vom 06.08.2018
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...