Ergebnisse der Polizeiaktion

München · Kampagne »Gscheid radln«

München · Im Zeitraum vom 16. bis 27. Juli führte das Polizeipräsidium München im Rahmen der Kampagne »Gscheid radln - aufeinander achten« 39 Schwerpunktkontrollen an von Radfahrern stark frequentierten Kreuzungen und Einmündungen durch.

Im Focus hatten die Beamten dabei zum einen Kraftfahrer, die nach rechts abbogen, ohne auf in gleicher Richtung fahrende Radfahrer zu achten, aber auch Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln hielten.

Anlass für die Schwerpunktaktion war, dass etwa jeder siebte Unfall mit Beteiligung von Radfahrern dadurch geschieht, dass Pkw- oder Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer übersehen. Vor allem bei rechtsabbiegenden Lkw spielt der sogenannte »Tote Winkel« eine entscheidende Rolle. In der ersten Hälfte des Jahres 2018 (Januar bis Juni) ereigneten sich von insgesamt 1.377 Radunfällen 187 im Zusammenhang mit dem Abbiegen. Bei diesen Unfällen wurden 162 Radfahrer verletzt, 12 davon schwer. Eine Radfahrerin wurde bei einem solchen Unfall getötet.

Die Wichtigkeit der Schwerpunktaktion manifestierte sich auch in einem Verkehrsunfall, der sich im Aktionszeitraum ereignete. Eine 11-jährige Schülerin wurde am 26. Juli an der Kreuzung Lindwurmstraße / Poccistraße auf ihrem Fahrrad von einem rechtsabbiegenden Pkw-Fahrer übersehen und zu Fall gebracht. Glücklicherweise wurde die Schülerin hierbei nur leicht verletzt.

In über 4.100 Gesprächen informierten die Beamten Fahrer von Kraftfahrzeugen, Radfahrer und Fußgänger über die Gefahrensituationen im Zusammenhang mit Rechtsabbiegevorgängen. Die Verkehrsteilnehmer fassten die Kontrollen meist sehr positiv auf und waren über Verhaltenshinweise zur Vermeidung derartiger Situationen dankbar. Neben diesen Gesprächen wurden insgesamt 1.141 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. 67 Kraftfahrer wurden verwarnt, weil sie sich beim Rechtsabbiegen falsch verhielten und dadurch Radfahrer behinderten oder gar gefährdeten.

Hierbei angesprochenen 539 Radfahrer erhielten eine Verwarnung, weil sie als Geisterradler entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhren. Das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung war 2017 eine der häufigsten Ursachen bei von Radfahrern verursachten Verkehrsunfällen. Des Weiteren wurden insgesamt 171 Rotlichtverstöße und 107 verbotswidrige Nutzungen von Mobiltelefonen festgestellt und geahndet.

Hierbei fiel den Beamten auf, dass vor allem jüngeren Radfahrern das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während dem Fahrradfahren nicht oder nicht ausreichend bekannt ist. Als Radfahrer ein elektrisches Gerät zu nutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, kann mit einer Verwarnung in Höhe von 55 Euro geahndet werden. Über 40 Kraftfahrzeuge wurden beanstandet, weil sie verbotswidrig auf Geh- oder Radwegen parkten.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion veranstaltete die Polizeiinspektion 27 (Haar) einen Aktionstag an einem Gymnasium, bei dem über 180 Schülerinnen und Schüler die Gefahren des »Toten Winkels« anschaulich anhand eines Lkw dargestellt wurden.

Artikel vom 06.08.2018
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