Ohne Helm fahren auch strafbar

Milbertshofen · Motorradfahrt unter Drogeneinfluss

Milbertshofen · Am Dienstag, 31. Juli, gegen 9 Uhr, fiel Beamten der Münchner Verkehrspolizeiinspektion auf der Schleißheimer Straße ein Motorradfahrer auf, der den örtlichen Radweg entgegen der Fahrtrichtung befuhr und dabei keinen Helm trug.

Bei der anschließenden Kontrolle konnten die Beamten bei dem 19-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch feststellen.

Der Sozius bestätigte auf Nachfragen der Polizeibeamten, den Konsum von Betäubungsmitteln sowie Alkohol. Um einen mögliche Weiterfahrt zu unterbinden, wurde das Motorrad, Typ KTM, vor Ort versperrt und die Schlüssel bei der örtlichen Polizeiinspektion 47 hinterlegt. Der Motorradfahrer wurde für eine Blutentnahme zum Institut für Rechtsmedizin gebracht und sein Führerschein sichergestellt. Sein 21-jähriger Mitfahrer, der ebenfalls keinen Helm trug, wird aufgrund des Fahrens ohne Schutzhelm angezeigt. Gegen den 19-Jährigen wird Strafanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss Strafanzeige gestellt sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen seines Fehlverhaltens im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss einer der häufigsten Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmern darstellt.

Artikel vom 02.08.2018
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