Onlinebestellung über 2.200 Euro

Allach · Cybercrime ist strafbar

Allach · Im Zeitraum von Samstag, 14. Juli, bis Dienstag, 17. Juli 2018, gingen bei einem Online-Shopping-Portal vier Bestellungen im Gesamtwert von 2.200 Euro ein, ferner befand sich am Mittwoch, 18. 7. 2018, im offenen Warenkorb eine weitere Bestellung im Wert von 620 Euro.

Durch das Online-Shopping-Portal wurden diese dann am Donnerstag, 19. 7., aufgrund von Rücklastschriften und der Aussagen eines Kunden über dessen Bankkonto mehrere betrügerische Bestellungen abgewickelt wurden, festgestellt. Zwei Bestellungen vom Samstag, 14. 7., befanden sich bereits in Zustellung und sollten noch am Tag der Anzeigen­erstattung (19. 7.2018) ausgeliefert werden. Als Lieferanschrift wurden die Alias-Personalien eines 15-jährigen Münchners angegeben. Beim Versandunternehmen wurde für die Bestellungen der 15-Jährige als Wunschnachbar angegeben.

Aufgrund des dringenden Tatverdachts des gewerblichen Warenkreditcomputerbetruges gegen den 15-Jährigen, wurde das Paket durch Kräfte des Kommissariat 122 (Cybercrime-Delikte) in der Zustellung verfolgt. Der 15-Jährige konnte beobachtet werden, wie er im Nachbargebäude seines Wohnhauses in Allach die Warensendungen vom Paketboten in Empfang nahm und sich anschließend mit den Paketen in seine Wohnung begab.

Da der 15-Jährige die Wohnung nicht öffnete, wurde diese durch die Beamten des Kommissariats 122 gewaltsam geöffnet und durchsucht. Dabei konnten die gesuchten Waren aufgefunden und sichergestellt werden.

Der 15-Jährige wird seit November 2017 beim Kommissariat 23 als jugendlicher Intensivtäter geführt.

Artikel vom 30.07.2018
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