Hortplätze an der neuen Grund- und Mittelschule

Kinderland PLUS gGmbH übernimmt Trägerschaft für Kinderhaus

Vaterstetten · Mit insgesamt sechs Gruppen soll zur Inbetriebnahme der neuen Grund- und Mittelschule Vaterstetten im September 2019 eine Kindertageseinrichtung unter Trägerschaft der Kinderland PLUS gGmbH starten. Dies beschloss der Gemeinderat im Juli.

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Im Rahmen eines Kinderhaus-Konzepts sollen neben Krippen- und Kindergartenplätzen vor allem Hortplätze angeboten werden, um die Grundschüler am neuen Schulstandort am Sportgelände zu versorgen. Übergangsweise wird die Kindertagesstätte bis voraussichtlich zum Ende des Betreuungsjahrs 2022/23 in den Räumen der bisherigen Grundschule Vaterstetten an der Gluckstraße untergebracht. Auf einen endgültigen Standort für ein Kinderhaus mit bis zu acht Gruppen will sich der Gemeinderat nach der Sommerpause verständigen.

Der Neubau der Grund- und Mittelschule Vaterstetten (derzeitige GMS Gluckstraße) wird als vierzügige Grundschule und zweizügige Mittelschule in Betrieb gehen. Auf Grundlage der Einwohner- und Kinderbedarfsprognose aus dem Jahr 2016/17 wurde die Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze an den Grundschulen im Rahmen der Neugliederung der Grundschulsprengel zum Schuljahr 2019/20 fortgeschrieben. Insbesondere an der neuen Grund- und Mittelschule werden für die Grundschüler Betreuungsplätze fehlen, da die Grundschule bislang nur dreizügig (12 Klassen) war. Mit künftig 16 Klassen und unter Berücksichtigung einer steigenden Nachfrage wird der Bedarf auf bis zu sechs Hortgruppen (150 Plätze) beziffert.

Neben den Hortplätzen wird es an der neuen Grundschule 100 Mittagsbetreuungsplätze geben. Der Ganztagszug im Vaterstettener Modell (max. 96 Schüler 1. bis 4. Klasse) wird fortgeführt.

In Vorgesprächen für die benötigten Nachmittagsbetreuungsplätze äußerten verschiedene Träger, dass unternehmerische, vor allem personelle Gründe gegen eine reine Horteinrichtung sprächen und nur ein Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort infrage käme. Die Kinderland PLUS gGmbH, die mehrere Kindertagesstätten in der Gemeinde Vaterstetten betreibt, signalisierte letztlich die Bereitschaft, eine neue Einrichtung zu übernehmen und Hortplätze aufzubauen.

Im Rahmen der Verhandlungen und unter Prüfung verschiedener Optionen hat die Gemeinde der Kinderland PLUS gGmbH angeboten, die Krippen- und Kindergartenplätze des Kinderhauses »Kinderland Parsdorf« in die Vorläufereinrichtung in den Räumen der ehemaligen Grundschule an der Gluckstraße zu integrieren. Hintergrund dafür ist die durch das Landratsamt Ebersberg befristete Betriebserlaubnis des alten Kinderhauses in Parsdorf, das in den vergangenen Jahren immer wieder ertüchtigt werden musste. Zum 1. September 2019 wird das Kinderland Parsdorf deshalb in die Vorläufereinrichtung an der Gluckstraße umziehen und dort sein Angebot für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit erweitern. Gestartet wird zunächst mit drei Hortgruppen, die mit fortschreitendem Bezug der neuen Grund- und Mittelschule auf vier Gruppen aufgestockt werden sollen.

Die Eltern der betroffenen Kinder des Kinderlands Parsdorf wurden schriftlich über den geplanten Umzug zum übernächsten Betreuungsjahr informiert. Ihnen steht die Möglichkeit offen, sich ab September 2019 für einen alternativen Betreuungsplatz anzumelden. Diesbezüglich hat die Gemeinde Gespräche mit dem Katholischen Kinderhaus St. Nikolaus Parsdorf geführt. Eltern, die ihr Krippenkind ab September 2018 im Kinderland angemeldet haben und keinen Einrichtungswechsel möchten, können sich auf freie Plätze im Krippenhaus Weißenfeld bewerben.

Der Erste Bürgermeister Georg Reitsberger begrüßt die Entscheidung des Gemeinderats: »Durch die Einrichtung von weiteren Hortgruppen im Umfeld der neuen Grund- und Mittelschule können wir den steigenden Betreuungsbedarf unserer Grundschüler decken. Das Provisorium in der Grundschule Gluckstraße gibt der Gemeinde die Gelegenheit, die bundes- und landespolitischen Entwicklungen zum Thema Ganztagsbetreuung in ihre Planungen für eine gute langfristige Lösung einfließen zu lassen.«

Artikel vom 26.07.2018
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