Neue Baumschutzverordnung ab 1. Juli

Ottobrunn · Auch Obstbäume geschützt

Auch Obstbäume sind jetzt geschützt. 	F.: Archiv

Auch Obstbäume sind jetzt geschützt. F.: Archiv

Ottobrunn · »Es ist verboten, Bäume oder Teile davon ohne Erlaubnis zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern«, so steht es in der Baumschutzverordnung, die seit 1977 gilt.

Bei diesem Verbot bleibt es, wenn am 1. Juli eine neue Baumschutzverordnung in Kraft tritt. Inhaltlich ergeben sich jedoch einige wesentliche Änderungen.

Welche Bäume stehen unter dem Schutz der Verordnung?
Künftig wird zwischen Laubbäumen (geschützt ab einem Stammumfang von 50 cm) und Nadelbäumen (ab 80 cm Stammumfang) unterschieden. Neu: Auch Obstbäume stehen unter Schutz. Ab einem Stammumfang von 50 cm ist für eine Fällung eine Genehmigung erforderlich. Auch jeder Zuschnitt, der über einen reinen Pflegeschnitt hinausgeht, bedarf grundsätzlich einer Genehmigung.

Neue Regeln für Ersatzpflanzungen
Der Mindeststammumfang (Laub- und Obstbäume) bzw. die Mindestgröße (Nadelbäume) der als Ersatz zu pflanzenden Bäume richten sich künftig nach dem Stammumfang des zur Fällung freigegebenen Baumes. Ist auf einem Grundstück nicht ausreichend Platz für eine Ersatzpflanzung, kann stattdessen eine Ausgleichszahlung beauflagt werden. Die Höhe ist gestaffelt und orientiert sich ebenfalls am Stammumfang des zur Fällung freigegebenen Baumes.

Bei Verstößen drohen Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Baumschutzverordnung drohen wie bisher hohe Bußgelder. Eine eigene Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats und Verwaltungsmitarbeitern; der Planungs- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat haben sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Ausarbeitung der neuen Verordnung befasst.

Interessierte Bürger, die Träger öffentlicher Belange (z.B. Landratsamt, Polizei, Versorgungsunternehmen) sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben einen umfangreichen Katalog mit Anregungen abgegeben.

Die neue Baumschutzverordnung kann im Rathaus (Bauverwaltung, Zimmer 4.07) und ab dem 1. Juli unter www.ottobrunn.de/RathausundBuergerservice/SatzungenundVerordnungen.aspx eingesehen werden. MO

Artikel vom 25.06.2018
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